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Entgeltgrenzen

 

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, ab welchem Verdienst ein Arbeitnehmer in Deutschland als versicherungsfrei gilt. Liegt er über dieser Verdienstgrenze, kann er in die PKV wechseln. Bei Beamten, Selbstständigen und Freiberuflern spielt das jährliche Einkommen hingegen keine Rolle. Sie haben von vorneherein die Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse.


Was bedeutet Versicherungsfreiheit?

Der Begriff „versicherungsfrei“ kann irreführend sein. Denn ein hohes Einkommen bedeutet nicht, dass Sie sich der Versicherungspflicht entziehen können. Diese gilt in Deutschland für jeden Bürger. Doch Sie sind insofern versicherungsfrei, als dass Sie sich zwischen gesetzlichen und privaten Anbietern entscheiden können.

Diese Wahlfreiheit hat speziell für Gutverdiener ihre Vorzüge. Denn wenn Sie sich bei der GKV freiwillig versichern, werden Ihre monatlichen Prämien an Ihr Einkommen gekoppelt. Bei der PKV existiert dieser Zusammenhang nicht. Sie können also effektiv Geld sparen.


Welcher Verdienst zählt?

Grundlage für die Berechnung ist in aller Regel das vertraglich vereinbarte Bruttojahresgehalt oder Bruttomonatseinkommen, zu denen auch Zuschläge in Form von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zählen.


Was passiert, wenn Sie eine Gehaltserhöhung erhalten oder Ihren Job wechseln?

Bei einer Gehaltsveränderung dient das jüngste Monatsgehalt als Berechnungsgrundlage. Sie multiplizieren diesen Betrag einfach mit dem Faktor 12 und addieren noch die Zuschläge hinzu. In diesem Fall ist also nicht Ihr reales Jahreseinkommen ausschlaggebend. Entscheidend sind vielmehr Ihre Einkünfte, die Sie voraussichtlich im kommenden Kalenderjahr beziehen.


Wie hoch ist die Entgeltgrenze?

Für das Jahr 2016 beträgt die allgemeine Entgeltgrenze 56.250 Euro pro Jahr oder 4.687,50 Euro im Monat. Die Entgeltgrenzen verändern sich jedoch jedes Jahr aufs Neue. Die jeweils aktuellen Werte lassen sich aber leicht recherchieren. Wenn Sie feststellen sollten, dass Sie die Entgeltgrenze überschreiten, gelten Sie mit Ablauf des Kalenderjahres als versicherungsfrei.


Besondere Jahresentgeltgrenze

Neben der allgemeinen gibt es auch noch die besondere Versicherungspflichtgrenze. Sie liegt für 2016 bei einem Jahresbruttoeinkommen von 50.850 Euro. Dieser Wert gilt jedoch nur für Angestellte, die bereits vor dem 1.1.2003 eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben.