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Entgelt

Relevantes Entgelt in der privaten Krankenversicherung

Die Absicherung von Kosten für medizinische Behandlungen in einer privaten Krankenversicherung, steht nicht jedem offen. Grundsätzlich gilt die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Das betrifft neben der Pflege- und Rentenversicherung vor allem den Leistungsbereich der privaten Krankenversicherung (PKV).

Die PKV kann nur für Selbstständige eintreten und für Angestellte und Arbeitnehmer, die ein erhöhtes Entgelt auf ihre Jahresarbeitsleistung beziehen.

Jahresarbeitseinkommen für Angestellte und Arbeitnehmer

Der Gesetzgeber hat für Angestellte und Arbeitnehmer eine Einkommensgrenze festgelegt, bei deren Überschreiten erstmals eine Absicherung in der privaten Krankenversicherung erfolgen kann. Das Entgelt für die jährlich erbrachten Arbeitsleistungen muss dabei in zwei aufeinander folgenden Jahren oberhalb dieser sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen. Es kann auch ausreichend sein, im vergangenen abgelaufenen Jahr tatsächlich, und im aktuellen Jahr voraussichtlich ein Entgelt oberhalb der Grenze zu erzielen, um eine private Krankenversicherung abschließen zu dürfen.

Maßgeblich ist das Jahreseinkommen.

Nicht relevant für eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht ist die Beitragsbemessungsgrenze. Sie legt fest, bis zu welchem Entgelt im Jahr der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse anteilig bestimmt wird. Das Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze bedeutet nicht automatisch, dass auch die JAEG erreicht wird. Die Festlegung, für welche Grenze welches Entgelt greift, wird jährlich unterschiedlich getroffen.

Regelmäßiges Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit

Eine andere Voraussetzung für Versicherungsfreiheit bei der Krankenversicherung wird erfüllt, wenn das hauptsächliche Entgelt auf Arbeitsleistungen aus selbstständiger Tätigkeit erzielt wird.

Selbstständige können, unabhängig von der Höhe ihres Entgelts aus Arbeitsleistungen, grundsätzlich eine private Krankenversicherung abschließen. Sie müssen die JAEG nicht beachten.

Welches Entgelt erstattet die private Krankenversicherung für Leistungen?

Teil der Leistungen der privaten Krankenversicherung ist die Erstattung zusätzlicher Kosten für die medizinische Behandlung. Nicht alle Leistungen werden vom 5. Sozialgesetzbuch erfasst und müssen vom Patienten selbst getragen werden. Kunden der privaten Krankenversicherung können solche Kosten jedoch bereits in ihrer Vollversicherung absichern. Sie werden als erhöhtes Entgelt für die Behandlung abgerechnet.

Zusatzleistungen beim Zahnarzt

Meist wird ein erhöhtes Entgelt für zahnmedizinische Behandlungen erhoben. Das kann verbesserte Materialien betreffen oder auch erweiterte Behandlungsmethoden oder den Erstattungssatz für ein erhöhtes Entgelt beim Honorar.

Wichtig ist zu klären, ob das erhöhte Entgelt von der PKV tatsächlich übernommen wird. In der privaten Krankenversicherung müssen die Leistungen, die später erstattet werden sollen, konkret versichert werden.

Auslagen für Zusatzbehandlungen beim Facharzt, z.B. Hautarzt

Weitere erhöhte Entgelte können erstattet werden:

  • für Zusatzbehandlungen und Zusatzleistungen beim Facharzt
  • erhöhtes Entgelt beim stationären Aufenthalt für verbesserte Unterbringung in Einzel- oder Doppelzimmern
  • Zusatzleistungen bei einer ambulanten oder stationären Behandlung
  • erhöhte Honorarsätze für Ärzte (nach der Gebührenordnung für Ärzte)