Enteritis
Was ist eine Enteritis?
Als Enteritis oder Gastroenteritis werden allgemein Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes bezeichnet. Sie können mit vorübergehenden Symptomen von Erbrechen und Durchfall begleitet werden und werden in der Regel situativ behandelt.
In den meisten Fällen verursachen Viruserkrankungen eine Enteritis. Auch Bakterien sind häufiger Auslöser eines Magen-Darm-Infekts. Da für die diagnostische Bestimmung die Symptome ausschlaggebend sind, kann auch die Wirkung von Vergiftungserscheinungen oder die manuelle Beeinträchtigung der betroffenen Schleimhäute als Enteritis bezeichnet werden.
Chronische Enteritis
In verschiedenen Fällen kann es sich bei der Enteritis um eine chronische Erkrankung handeln. Häufig wird dabei Morbus Crohn genannt. Die „Enteritis regionalis“ bewirkt eine schubweise Wiederkehr der beschriebenen Symptome, kann aber nicht dauerhaft auskuriert werden. Die akuten Ursachen für einen Krankheitsschub reichen von psychosomatischen Wechselwirkungen bis hin zu bestimmten Nahrungsmitteln. Morbus Crohn erfordert eine meist dauerhafte, auf die Symptome gerichtete Behandlung.
Übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung einer Enteritis?
Welche Kosten für Behandlungen die private Krankenversicherung übernommen werden, wird von unterschiedlichen Faktoren bestimmt.
Kostenübernahme bei auftretender Enteritis
Behandlung und medizinische Versorgung einer Enteritis sind in der Regel Teil der grundlegenden Deckung in der privaten Krankenversicherung.
Die Therapie einer (Gastro-)Enteritis erfolgt meist bezogen auf die Symptome, da die Auslöser in einem weiten Spektrum angesiedelt sind. Die Therapiekosten trägt die PKV.
Soll sie zusätzliche Kosten im Rahmen es bestehenden Vertrages übernehmen, müssen diese im Vorfeld vereinbart worden sein. Denn neben den grundlegend nötigen Behandlungskosten, erstattet die private Krankenversicherung nur solche Leistungen, die im Versicherungsvertrag verankert sind.
Enteritis als Vorerkrankung
Leidet der Versicherte bereits vor dem Eintritt in die private Krankenversicherung unter einer chronischen Enteritis (z.B. Morbus Chron), kann das Versicherungsunternehmen die Aufnahme in die PKV verweigern. Das Risikopotential wird in den meisten Fällen als zu hoch eingeschätzt.
Besonders bei einem geplanten Wechsel des Versicherungsunternehmens, kann die erhöhte Risikoeinstufung zu Problemen führen. Der Kunde muss nicht angenommen werden, wenn er bereits anderweitig versichert ist, oder es erfolgt die Einstufung in einen höheren Beitrag bzw. die Erhebung von Risikozuschlägen.
Bei einem Tarifwechsel innerhalb des bestehenden Versicherungsunternehmens kann ein erhöhter Tarif ausgeschlossen werden. Leistungen, die bereits versichert sind, müssen nicht mit einem erneuten Gesundheits-Check abgeglichen werden. Im Fall eines Tarifwechsels betrifft die erneute Gesundheitsprüfung nur diejenigen Leistungen, die bisher nicht versichert waren.
Will der Kunde aus einer gesetzlichen Kasse in die private Krankenversicherung wechseln, kann der Antrag wegen der Vorerkrankung an einer diagnostizierten „Enteritis regionalis“ scheitern.