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Elektrokardiogramm

Was ist ein Elektrokardiogramm?

Mit einem Elektrokardiogramm (EKG) werden Herzströme gemessen. Das Herz steuert seine Tätigkeit über elektrische Impulse, die auch an der Körperoberfläche messbar sind.

Zur Messung diese Ströme werden auf die Haut Elektroden aufgeklebt. Sie zeichnen die Spannungsschwankungen auf, die mit der Herztätigkeit einhergehen. Die Auswertung der aufgezeichneten Muster erlaubt dem Arzt Rückschlüsse auf verschiedene Zustände des Herzens. Ihre korrekte Bewertung indiziert Behandlungsschritte oder macht Krankheiten erkennbar.

Das Elektrokardiogramm ist eine Untersuchungsmethode, die ohne körperliche Eingriffe auskommt. Sie wird schmerz- und nebenwirkungsfrei durchgeführt und ist in der Art und Häufigkeit der Durchführung unbegrenzt einsetzbar.

Diagnosemöglichkeiten durch Elektrokardiogramm

Das EKG dient Medizinern nicht als alleinstehende Diagnosemethode. Es wird dazu verwendet, Vermutungen und Anhaltspunkte für Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems zu prüfen. Bei Herzrhythmusstörungen oder Störungen der elektrischen Leitungsfähigkeit im Herzen kann die Elektrokardiogramm-Diagnose allein ausreichen, um eine schlüssige Diagnose zu stellen.

In den meisten Fällen ist entscheidend für eine diagnostische Bewertung das Gesamtbild des Zustandes beim Patienten. Das Elektrokardiogramm liefert wichtige Details für dieses Bild.

Es erlaubt Rückschlüsse auf:

  • Ungleichheiten in der Herzbelastung zwischen rechter und linker Herzhälfte
  • auffällige Beschaffenheit der Herzwand (Hypertrophie)
  • Störungen in der Leitungsfähigkeit und den funktionalen Gegebenheiten bei der Herztätigkeit (Elektrolytstörungen)
  • krankhafte Zustände am Herzbeutel oder am Herzmuskel selbst (Hinweise auf Perikarditis und Myokarditis)

Übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für die Durchführung eines EKG?

Die Durchführung eines Elektrokardiogramms kann sich auf unterschiedliche Grundlagen stützen. Davon ist die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung abhängig.

Medizinische Indikation des EKG

Liegt der Verdacht auf eine bestimmte Erkrankung nahe und muss aus medizinischen Gründen durch den Arzt ein Elektrokardiogramm geschrieben werden, trägt die private Krankenversicherung (PKV) die Kosten für das diagnostische Verfahren.

Anfallende, notwendige Kosten für die Vorbereitung einer Behandlung oder die Abklärung einer Diagnose, werden von der PKV getragen. Besondere Zusatzleistungen müssen jedoch vorher mit dem Arzt besprochen und ggf. gesondert bestätigt werden.

Ist das Elektrokardiogramm Teil einer Behandlung und wird als grundlegender diagnostisch-medizinischer Teil durchgeführt, muss die private Krankenversicherung vor diesem Hintergrund die Kosten übernehmen. Die Arzt rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Die Einzelheiten der Abrechnung werden je nach Krankenversicherungsunternehmen geregelt.

Elektrokardiogramm zur Untersuchung der Herztätigkeit bei körperlicher Belastung

Das Belastungs-EKG kann aus unterschiedlichen Gründen durchgeführt werden. Es kann auf der einen Seite der Erkennung von Erkrankungen dienen, auf der andere Seite Teil von Voruntersuchungen und Früherkennungsuntersuchungen sein, die optional durchgeführt werden und nicht zwingend vorgeschrieben sind.

Hier entscheidet die konkrete Police, welche Leistungen in welchem Umfang die private Krankenversicherung trägt. Durchaus kann dabei das EKG im Rahmen einer Früherkennungsuntersuchung Teil der Leistungen sein. Für den Einsatz als losgelöste Untersuchungsmethode kann es jedoch sein, dass die Kosten nicht übernommen werden.

Im Zweifel sollte vor der Untersuchung das Krankenversicherungsunternehmen kontaktiert werden, um die Kostenübernahme sicherzustellen.