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Einstufung Pflegeversicherung in der PKV


Einstufung Pflegeversicherung

Die Einstufung der Pflegeversicherung wird immer dann vorgenommen, wenn ein Mensch pflegebedürftig wird. Ab diesem Zeitpunkt steht ihm von der Pflegeversicherung ein monatlicher Betrag an Pflegegeld zu. Die Einstufung wird auch evaluiert, das heißt, sobald Veränderungen eintreten, findet eine neuerliche Einstufung statt. Die Einstufung wird vom MDK vorgenommen. Der MDK ist der medizinische Dienst der Krankenkassen und erstellt nach genauer Überprüfung des Pflegebedürftigen ein Gutachten über dessen allgemeinen, gesundheitlichen Zustand und die noch vorhandenen Fähigkeiten.

Hierbei wird selbstverständlich berücksichtigt, in welcher Form der Versicherte Hilfe benötigt. Auf Grund dieses Gutachtens erfolgt eine Einteilung in eine Pflegestufe, die sich wiederum nach dem pflegerischen Aufwand richtet. Um beispielsweise die Pflegestufe I als Zuordnung zu erreichen, muss der pflegerische Aufwand pro Tag bei etwa 80 bis 90 Minuten liegen. Die Pflegestufen II oder III bedeuten höchsten, pflegerischen Aufwand und dieser muss eindeutig nachgewiesen werden. Für pflegende Angehörige ist es unumgänglich, ein Pflegetagebuch zu führen, um den pflegerischen Aufwand dadurch zu dokumentieren. Haushaltsarbeiten zählen nur eingeschränkt zu den pflegerischen Leistungen. Das Pflegegeld für die einzelnen Pflegestufen ist exakt festgelegt: für jede Pflegestufe wird monatlich ein fester Betrag gezahlt.