Einkommensgrenze
Bedeutung der Einkommensgrenze in der privaten Krankenversicherung
Die Einkommensgrenze gibt an, ab wann angestellte Arbeitnehmer aus ihrer gesetzlichen Kasse in die private Krankenversicherung wechseln können.
Sie wird analog der Einkommensentwicklung meist jährlich angepasst und bezieht sich auf den aus angestellter Tätigkeit bezogenen Brutto-Lohn bzw. das Brutto-Einkommen insgesamt.
Angestellte Arbeitnehmer sind zunächst gesetzlich pflichtversichert. Bei Überschreiten der Einkommensgrenze kann der Angestellte wählen, ob er sich weiter gesetzlich versichern will oder ob eine private Krankenversicherung seinen Anforderungen besser entgegen kommt.
Die Einkommensgrenze für den Eintritt in die private Krankenversicherung liegt in der Nähe des maximalen Einkommens, das für die Bestimmung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird. Hier gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze, ab der der prozentuale Anteil der Beiträge nicht mehr auf den realen Brutto-Lohn angerechnet wird. Hier fällt also auch die wirtschaftliche Entscheidung leichter, denn die Einstiegstarife in die private Krankenversicherung sind meist günstiger – abhängig von der gesundheitlichen Verfassung, dem Lebensalter und den gewünschten Absicherungen. Das Leistungsspektrum ist ebenfalls umfangreicher in Tarifen über dem Basistarif.
Einkommensgrenze für Selbstständige in der PKV
Hauptberuflich Selbstständige sind von vornherein freiwillig gesetzlich krankenversichert und können auf dieser Grundlage den Eintritt in die PKV auf Grund ihrer Selbstständigkeit frei wählen. Die Einkommensgrenze gilt hier nicht. Das versetzt Selbstständige häufig in die Lage einer frühen Abwägung privater Krankenversicherung, denn im jüngeren Einstiegsalter sind die Tarife in der Regel günstiger.
Bedeutung der Einkommensgrenze für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Unterschreiten Sie die Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung, arbeiten z.B. aber weiter angestellt, werden Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Sie können auf dieser Grundlage aus der PKV zurück in die Absicherung der gesetzlichen Kassen wechseln.
Dazu müssen Sie einmalig nach Eintritt in die private Krankenversicherung die Einkommensgrenze unterschreiten. Sie liegt 2016 bei 56.250,00 Euro Bruttoeinkommen im Jahr. Wie gesagt, gilt diese Grenze für Einkommen aus angestellter, nicht selbstständiger Tätigkeit. Die gesetzliche Versicherungspflicht setzt unterhalb dieser Grenze ein. Mit Überschreiten dieser Grenze können Sie eine freiwillige gesetzliche Versicherung oder die private Krankenversicherung wählen.
Wenn Sie das 55. Lebensjahr überschritten haben, ist ein hürdeloser Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung kaum noch möglich.
Auch bei Unterschreiten der Einkommensgrenze bleiben Sie zunächst grundlegend in der privaten Krankenversicherung versichert. Der Gesetzgeber hat hier bei Vorsorgeverpflichtungen festgehalten, die zu hohe Beiträge kompensieren sollen.
Einziger Weg zurück in die gesetzliche Kasse ist die Familienversicherung über den Lebenspartner. Dazu muss das Einkommen jedoch in den Bereich der Geringfügigkeit sinken.