Desensibilisierung
Was ist eine Desensibilisierung?
Die Desensibilisierung, auch als Hyposensibilisierung bezeichnet, ist ein medizinisches Verfahren zur Minderung von allergischen Reaktionen auf Umwelteinflüsse, in der Regel auf Pollen und Blüten von Pflanzen.
Die Desensibilisierung soll dabei dauerhaft die allergischen Effekte vermindern und im besten Fall ein Ende der Allergie bewirken.
Zur Desensibilisierung wird das Immunsystem des Patienten verstärkt mit den für seine Allergie verantwortlichen Allergenen konfrontiert, in der Regel über Impfungen. So soll auf Dauer eine Abschwächung der Körperreaktion erreicht werden. Die notwendige Häufigkeit der Anwendung ist dabei von der konkreten Reaktion des Körpers abhängig.
Übernimmt die private Krankenversicherung Kosten für eine Desensibilisierung?
Das Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung bestimmt sich zum einen auf Grundlage der vereinbarten Leistungen und auf der anderen Seite nach den vom Versicherungsunternehmen festgelegten Abrechnungsrahmen auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Grundsätzlich lassen sich Leistungen zur Desensibilisierung über die GOÄ abrechnen. Die private Krankenversicherung (PKV) legt den Satz der Vergütung entsprechend der tariflichen Gestaltung fest.
Meist bestimmt bei der Desensibilisierung die Häufigkeit der Anwendung über den Erfolg. Je nach Versicherungsunternehmen werden hier komplette Kostenübernahmen oder die anteilige Kostenübernahme für einzelne Behandlungsblöcke übernommen.
Der Kunde kann in der privaten Krankenversicherung jedoch auch Leistungen ausschließen, wenn dies der Optimierung der Beitragsgestaltung dienlich ist. Dazu gehört auch die Desensibilisierung.
Leistungskatalog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Die Gebührenordnung für Ärzte ermöglicht grundsätzlich die Abrechnung von Leistungen zur Desensibilisierung. Dabei wird unterschieden, ob per Behandlung oder auf Basis der Honorarabrechnung (Behandlungsleistung) die Leistung übernommen wird. Die genauen Regelungen stellt die PKV in der Leistungsbeschreibung zusammen. Bestehen Zweifel, ob die PKV die Kosten für die Desensibilisierung trägt, sollte sich der Kunde im Vorfeld mit dem Versicherungsunternehmen abstimmen, welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden.
Im Rahmen der Desensibilisierung fallen in der Regel Voruntersuchungen zur Allergen-Bestimmung an. Einige Versicherungsunternehmen richten ihre Kostenübernahme danach aus, ob eine solche Voruntersuchung erfolgt ist und welche Aussichten auf Erfolg eine Desensibilisierung haben kann.
Bestehen alternative Behandlungsmöglichkeiten zur Desensibilisierung
Wird die Desensibilisierung von der PKV nicht übernommen, sind dennoch verschiedene Behandlungsmöglichkeiten bei Allergien gegeben. Das konkrete Spektrum legt der Leistungskatalog des Versicherungsunternehmens fest bzw. die Tarifvereinbarung in der Police.