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Dermatologie

Welche Leistungen kann die PKV für Behandlungen in der Dermatologie bereit stellen?

Vorteil der privaten Krankenversicherung ist eine individuelle Absicherung gegenüber verschiedenen Kosten und Behandlungsmethoden.

Grundsätzlich wird nach Behandlungsformen unterschieden, für die einzelne Leistungen versichert werden können.

Die Behandlungsbereiche sind:

  • ambulante Behandlungen
  • stationäre Behandlungen
  • zahnmedizinische Behandlungen

Leistungen aus der Dermatologie werden im ambulanten Behandlungsbereich erbracht und können auch im Rahmen einer stationären Versorgung anfallen. Sie werden in einem individuellen Konzept von der PKV gedeckt und im Rahmen anderer Facharztleistungen entsprechend abgerechnet.

Direkte Facharztbehandlung

Der Leistungsbereich der Dermatologie wird in der Regel mit einer Kostenübernahme der Facharztbehandlung getragen. Wie in der PKV üblich, können die Abrechnungen unmittelbar eingereicht werden oder sie werden in Erwägung von Beitragsrückerstattungen aufbewahrt.

In welchem Umfang die private Krankenversicherung des Kunden die Kosten für Behandlungen der Dermatologie und damit den unmittelbaren Besuch beim Facharzt trägt, regelt die konkrete Police.

Je nach individueller Sachlage kann vor Inanspruchnahme von Dermatologie-Behandlungen auch eine Überweisung durch den Hausarzt nötig werden, damit die Voraussetzungen für eine vollständige Kostenübernahme durch die PKV erfüllt werden.

Welche Abrechnungsgrundlage für Behandlungen in der Dermatologie besteht in der PKV?

Damit die private Krankenversicherung wirkungsvoll leisten kann, spielt die genaue Leistungsbeschreibung eine Rolle. Neben der Abrechnung einzelner benannter Leistungen, können Kunden der PKV auf pauschale Abrechnungsleistungen, die in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gelistet sind, zurückgreifen. Der Honorarsatz beschreibt jeweils versicherte ärztliche Handlungen und Zeitaufwendungen.

Die Absicherung von Dermatologie-Behandlungen basiert auf der Kostenübernahme von GOÄ-Leistungen durch die PKV. Dieser allgemeine Leistungskatalog liegt dem Absicherungskonzept zugrunde und ermöglicht je nach Versicherung einen entsprechend umfangreicheren Behandlungsspielraum.

Zusätzlich zu Behandlungsleistungen auf Grundlage der GOÄ, werden meist Kosten für Vorsorgeuntersuchungen getragen.

Auszug aus der GOÄ über Leistungen in der Dermatologie

Die dermatologischen Behandlungsleistungen werden zum einen auf Basis von Sitzungshäufigkeiten und zum anderen auf Basis von Behandlungsvorgängen abgerechnet. Für die Abrechnung ist die Höhe des GOÄ-Satzes entscheidend. Von der Erstattung des einfachen Honorarsatzes bis hin zu einem 3- oder 4-fachen und höher, werden Angebote der privaten Krankenversicherung unterbreitet.

Der Kunde muss Einzelleistungen nicht jeweils Punkt für Punkt in der PKV versichern. Bezieht sich der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung auf die Gebührenordnung für Ärzte, sind bestimmte Leistungen bereits eingeschlossen.

Unter anderem sind diese Leistungen im Katalog der GOÄ enthalten:

  • Kryotherapie der Haut, Abrechnung nach Anzahl der Behandlungssitzungen
  • Verschorfung mit unterschiedlichen Therapiemitteln
  • Epilation von Haaren und Bearbeitung von Hautauswüchsen und Nägeln, Abrechnung nach Sitzungen
  • Setzen von Schröpfköpfen oder Blutegeln, Sitzungsabrechnung
  • Hautdrainage als Einzelleistung
  • Auflichtmikroskopie der Haut, Abrechnung je Sitzung
  • Bestimmung des Elektrolytgehalts im Schweiß, Leistungsabrechnung
  • Chemochirurgische Behandlung
  • Kosmetische Behandlung, z.B. bei Aknepusteln, Sitzungsabrechnung