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4.4 / 5.0 Werner R.
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4.9 / 5.0 Anja Becker
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Datenschutzklausel in der PKV


Datenschutzklausel

Wenn ein Versicherungsnehmer einen Antrag auf private Krankenversicherung stellt, muss er seine persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, aber auch das Geburtsdatum im Antrag vermerken. Hinzu kommen einige sensible Daten wie Auskünfte über den Gesundheitszustand, mögliche vorherige Erkrankungen oder der Familienstand. Die Datenschutzklausel besagt, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrags den Versicherer bevollmächtigt, die zu seiner Person relevanten Daten zu speichern. Dem Unternehmen ist es vollständig untersagt, diese Daten an Dritte weiter zu geben. Die Speicherung der Daten muss so erfolgen, dass Dritten kein Zugang dazu möglich ist. Der Verkauf von Kundenadressen oder die Weitergabe von Kundenadressen an andere Unternehmen zu Werbezwecken ist absolut verboten.