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Chefarzt Abrechnung

Wie ist die Chefarztabrechnung in der privaten Krankenversicherung (PKV) geregelt?

Die Chefarztabrechnung unterscheidet sich substantiell von der Abrechnung anderer medizinischer Leistungen bei einer stationären Versorgung. Sie wird im Krankenhaus als Sonderleistung erstellt und separat abgerechnet.

In der Regel verfügt ein Chefarzt nicht über eine Kassenzulassung und kann seine Behandlungsaufwendungen nicht über die Abrechnung der sonstigen Behandlungskosten erledigen. In der Folge können gesetzlich Krankenversicherte nur in Ausnahmefällen von einer Chefarztbehandlung profitieren.

Die Chefarztabrechnung umfasst zeitliche Aufwendungen und Leistungsabrechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die der Chefarzt im Rahmen einer Patientenbehandlung erbringt.

Er steht in seinem weiteren Arbeitsbereich meist in einem Angestelltenverhältnis mit dem Krankenhaus und ist in seinen Aufgabengebieten nicht zentral mit der Behandlung von Patienten beschäftigt. Gleichwohl verfügt er über eine höhere Qualifikation. Sie wird in der Chefarztabrechnung gesondert zusammengefasst.

Wer hat Anspruch auf eine Chefarztbehandlung?

Anspruch auf Kostenerstattung nach einer Chefarztbehandlung haben Kunden der privaten Krankenversicherung (PKV), die einen entsprechenden Tarif abgeschlossen haben. In der Tarifbeschreibung ist ebenfalls festgehalten, in welchem Umfang Behandlungen durchgeführt werden und welcher Abrechnungsschlüssel nach GOÄ erstattet wird. Danach richtet sich der anwählbare Behandlungsumfang, den der Chefarzt dem Kunden der PKV gegenüber erbringen darf.

Wie wird die Chefarztabrechnung in der Praxis umgesetzt?

Die Chefarztbehandlung wird separat abgerechnet. Die Chefarztabrechnung geht dem Kunden der PKV zu und er kann sie bei seinem Versicherungsunternehmen zu Erstattung einreichen.

Bei der Inanspruchnahme einer Chefarztbehandlung muss sichergestellt werden, dass die jeweiligen Leistungen tatsächlich von der Police gedeckt werden. Denn nur tatsächlich gedeckte Kosten werden auch erstattet.

Unabhängig davon ist die medizinische Grundversorgung. Sie wird meist direkt mit dem Versicherungsunternehmen abgerechnet und muss nicht durch den Kunden vorausgelegt werden.

Je nach Art der Rechnungsstellung der Chefarztabrechnung kann eine Abrechnung auch eingereicht werden, damit sie vom Versicherungsunternehmen direkt übernommen werden kann. Der Ablauf muss jedoch im Vorfeld geklärt werden, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Beteiligt an der Absprache sind der Kunde der PKV, das Krankenhaus und das Versicherungsunternehmen.

Hinweis: Eine Chefarztbehandlung muss vor Behandlungsbeginn mit einer Vorbesprechung und einer Voruntersuchung eingeleitet werden.

Können auch gesetzlich Krankenversicherte eine Chefarztabrechnung geltend machen?

Gesetzlich Krankenversicherte können eine private Zusatzversicherung abschließen, die analog zur PKV Kosten einer Chefarztabrechnung trägt. Die Tarife und Abrechnungsbestimmungen sind weit gefächert. Hier muss ein Vergleich im Vorfeld Klarheit über die Tariflandschaft verschaffen.