Betriebskrankenkasse
Was ist eine Betriebskrankenkasse?
Die Betriebskrankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind Anstalten des öffentlichen Rechts und stellen Leistungen für die Gesundheitsversorgung bereit und Zahlungen an die Pflegekasse.
Die Betriebskrankenkassen sind in der Vergangenheit für die Abdeckung von Gesundheitskosten von Betriebsangehörigen einzelner Unternehmen und Unternehmensgruppen entstanden. Im Zuge der Krankenkassenreform Mitte der 1990er Jahre haben sie sich jedoch in immer zentraleren Verwaltungseinheiten zusammengefasst und sind in fast allen Fällen als allgemein zugängliche gesetzliche Kassen etabliert.
Betriebskrankenkassen können von Unternehmen eingesetzt werden, die mindestens 1000 Beschäftigte dauerhaft und versicherungspflichtig führen. Die Betriebskrankenkasse wird dann in eine gesetzliche Trägerschaft übernommen und, kurz gesagt, durch Beiträge in der Umlagefinanzierung finanziell gesichert.
Wer kann sich in einer Betriebskrankenkasse absichern?
Jede Betriebskrankenkasse kann seit 1996 selbst bestimmen, ob sie sich allen versicherungspflichtigen Personen öffnet, oder ob sie exklusiv für Angehörige des entsprechenden Unternehmens vorbehalten bleibt.
Angehörige eines mit der Betriebskrankenkasse verbundenen Unternehmens
In der Betriebskrankenkasse können sich zunächst alle Angehörigen eines Unternehmens versichern, für das die Betriebskrankenkasse die Gesundheitsleistungen trägt. Als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung bündelt die Betriebskrankenkasse auch Beiträge für spätere Pflegekosten in der Pflegeversicherung.
In die Betriebskrankenkasse können als Angestellte und Arbeitnehmer des Unternehmens eintreten, die der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen oder die sich freiwillig krankenversichern dürfen.
Versicherungspflichtige Arbeitnehmer und Angestellte anderer Unternehmen
Die Absicherung aller Arbeitnehmer und Angestellter in einer beliebigen Betriebskrankenkasse kann nicht erfolgen. Ob betriebsfremde, versicherungspflichtige Personen in die Betriebskrankenkasse aufgenommen werden können und sollen, bestimmt die Kasse selbst. Gesetzlich bestehen für eine positive Regelung keine Grenzen mehr, die Kasse entscheidet selbst darüber, wie umfangreich ihr Mitgliederkreis sein soll.
Betriebskrankenkassen können sich jedoch allen versicherungspflichtigen Beschäftigten als wählbare Krankenkasse öffnen. Damit kann dann jeder Angestellte und jeder Arbeitnehmer seine gesundheitliche Absicherung in einer beliebigen Betriebskrankenkasse realisieren.
Das gleiche gilt für Selbstständige, die ihre Krankenversicherung freiwillig über einer gesetzliche Kasse umsetzen können.
Betriebskrankenkasse und private Krankenversicherung: Wie läuft die Absicherung mit dem Arbeitgeber?
Die Betriebskrankenkasse ist Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und damit nicht einer privaten Krankenversicherung. Ob und in welchem Umfang private Zusatzversicherungen kassenzugehörig sind, unterscheidet sich zwischen den Kassen.
Kassenunabhängige Zusatzversicherungen können von allen gesetzlich Krankenversicherten abgeschlossen werden.
Sind Angestellte und Arbeitnehmer in der Betriebskrankenkasse freiwillig krankenversichert, könnten jedoch auf Grund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze ihre Versicherung frei wählen, können sie einen Gesundheitskostenzuschuss vom Arbeitgeber erhalten.