Beitragszuschuss für Rentner
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt in der privaten Krankenversicherung nicht das Umlageprinzip. Stattdessen berechnen sich die Versicherungsbeiträge maßgeblich nach:
- Art und Umfang der gewählten Leistungen
- Individuellen Risiken
- Alter des Versicherungsnehmers
Weil mit steigendem Alter die Versicherten statistisch auch immer mehr medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, steigen auch die Versicherungsbeiträge im Alter immer weiter an. Wie stark hängt unter anderem auch davon ab, wie lange der Versicherte bereits privat versichert ist und Altersrückstellungen bilden konnte.
Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung für Rentner senkt Beitrag um bis zu 50 Prozent
Rentner haben eine weitere Möglichkeit, den Beitragsanstieg im Alter zu dämpfen. Sie können einen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung beantragen. Um den Zuschuss möglichst mit Beginn der Rentenzahlungen zu erhalten, sollte er zusammen mit der Rente beantragt werden.
Berechnung des Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung für Rentner
Der Zuschuss berechnet sich auf Grundlage der Rentenhöhe sowie der Höhe des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der beträgt einheitlich 14,6 Prozent des Einkommens (Stand: 2016). Die Hälfte des Beitragssatzes wird als Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung für Rentner gewährt – also 7,3 Prozent der monatlichen Rentenzahlung.
Es gilt jedoch gleichzeitig ein Maximalbetrag für den Zuschuss. Der liegt bei 50 Prozent des tatsächlichen Beitrages zur privaten Krankenversicherung. Das bedeutet: beträgt der halbe Krankenversicherungsbeitrag weniger als 7,3 Prozent der monatlichen Rentenzahlung, erhält der Versicherte nur diesen Anteil.