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Beitragszuschuss freiwillig Krankenversicherte

Wer kann den Beitragszuschuss für freiwillig Krankenversicherte beanspruchen?

Der Beitragszuschuss für freiwillig Krankenversicherte steht Arbeitnehmern zu, die in einem Anstellungsverhältnis stehen und nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen.

Die Beitragszuschuss wird vom Arbeitgeber getragen und richtet sich im Prinzip nach den anteiligen Arbeitgeberzuschüssen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung fällig werden. Er wird durch einen maximalen Beitragszuschuss gedeckelt.

Freiwillig Krankenversicherte oder Kunden einer privaten Krankenversicherung können den Zuschuss beim Arbeitgeber beantragen.

Arbeitnehmer, die einen Verdienst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze vorweisen können und einen entsprechend hohen Beitrag zahlen, erhalten den Beitragszuschuss nach einem festen, jährlich angepassten Schlüssel. Er unterscheidet nach Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Kasse oder ohne. Zusätzlich werden Beiträge für die Pflegeversicherung bezuschusst. Sie sind bundeseinheitlich mit Ausnahme Sachsens geregelt. Der Beitragszuschuss für freiwillig Krankenversicherte zur privaten Krankenversicherung ist insgesamt bundeseinheitlich geregelt.

Wann profitieren Kunden der privaten Krankenversicherung (PKV) vom Beitragszuschuss für freiwillig Krankenversicherte?

Der Beitragszuschuss für freiwillig Krankenversicherte dämpft die eigenen Aufwendungen für die monatlichen Beiträge zur PKV. Grundsätzlich profitieren Kunden der PKV von der Bezuschussung von Beginn an.

Erleichternd regelt den Anspruch auf einen Beitragszuschuss die Bestimmung, dass die Leistungen der PKV nicht 1:1 den adäquaten Leistungen der gesetzlichen Kasse entsprechen müssen. Es genügt, wenn die Leistungen „der Art nach“ gleich sind, damit der Beitragszuschuss geleistet werden kann.

Unabhängig von der Festlegung maximaler Beitragszuschuss-Grenzen für Kunden der privaten Krankenversicherung gilt: Der Arbeitgeber zahlt maximal die Hälfte des tatsächlichen Beitrags zur PKV. Der maximale Beitragszuschuss liegt 2016 bei 309,34 Euro zuzüglich der Leistungen für die Pflegeversicherung.

Wann erlischt das Anrecht auf Beitragszuschuss für freiwillig Krankenversicherte?

Wenn ein Arbeitnehmer oder Angestellter nicht mehr in der privaten Krankenversicherung versichert ist, kann er keinen Beitragszuschuss mehr erhalten. Er ist dann in einer gesetzlichen Kasse pflichtversichert. Der Arbeitgeberanteil ist gesetzlich geregelt.

Die Rückkehr in die gesetzliche Kasse entscheidet sich bei Angestellten und Arbeitnehmern in der Regel an einer Einkommensverringerung unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. der Wegfall eines eigenen Einkommens und ein gleichzeitiger Eintritt in die gesetzliche Familienversicherung.

Übergangsweise kann ein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht gestellt werden, wenn in naher Zukunft ein Anstieg des Verdienstes über die Jahresarbeitsentgeltgrenze erwartet wird. Dann bleibt neben der Weiterführung der PKV auch der Anspruch auf Beitragszuschuss zunächst erhalten. Referenzwert ist jeweils das Jahreseinkommen.