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Beitragssenkung

Das Wort Beitragssenkung hört natürlich jeder Versicherte gerne. Doch in der PKV müssen Sie sich eher darauf einstellen, dass Ihre Beiträge im Laufe der Jahre nach oben angepasst werden, um steigende Risiken und Gesundheitskosten auszugleichen. Sie können dennoch Ihre Beiträge senken. Dazu müssen Sie allerdings selber aktiv werden.

Fünf Möglichkeiten zur Beitragssenkung

In der Praxis existieren fünf Möglichkeiten, mit deren Hilfe Sie Ihre monatlichen Prämien Belastung senken können:

  • Leistungsverzicht
  • Anbieterwechsel
  • Tarifoptimierung
  • Selbstbehalt
  • Beitragsrückerstattung

Der Tarifwechsel

Der Leistungsumfang Ihres Tarifs ist ein wesentlicher Faktor für die Kalkulation Ihres Versicherungsbeitrags. Wenn Sie auf bestimmte Leistungen verzichten, können Sie auch Ihre Prämienzahlung reduzieren. Die günstigste Variante stellen sogenannte Basistarife dar, die von ihrem Leistungsumfang dem Niveau der gesetzlichen Kassen entsprechen. Solche Tarife muss jede private Krankenversicherung in ihrem Sortiment bereithalten. Vorteil für Sie: Bei Leistungsverzicht ist eine neuerliche Gesundheitsprüfung nicht erforderlich.

Anbieterwechsel

Die privaten Versicherungen befinden sich einem verschärften Wettbewerb. Dass Sie bei einem anderen Anbieter ein deutlich günstigeres Tarifpaket vorfinden werden, welches aber die gleichen Leistungen wie Ihr aktueller Vertrag beinhaltet, ist sehr wahrscheinlich.

Solch ein Versicherungswechsel ist grundsätzlich problemlos möglich, wenn Sie die Kündigungsfristen einhalten. Sie müssen jedoch bei der neuen PKV einen Antrag stellen, der in der Regel eine Gesundheitsüberprüfung beinhaltet.

Außerdem verlieren Sie als langjähriger PKV-Kunde Ihre bereits gebildeten Altersrückstellungen. Für Mitglieder, die seit dem 1. Januar 2009 einer privaten Krankenversicherung beigetreten sind, halten sich die Verluste in Grenze. In diesem Fall dürfen Sie Rückstellungen mitnehmen, die einem üblichen Basistarif Ihrer Versicherung entsprechen.

Tarifoptimierung

Die Tarifoptimierung ist eine der häufigsten und effektivsten Methoden, um die Beiträge zu senken. Sie bleiben bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, wechseln dort aber in einen neueren Tarif, der Sie im Normalfall günstiger zu stehen kommt als Ihr Altvertrag. Sie können sich dabei auf § 204 des Versicherungsgesetzes berufen.

Die privaten Versicherungsgesellschaften bilden geschlossene Tarifgruppen. Das heißt, ein Tarif wird mehrere Jahre auf dem Markt angeboten und lockt vor allem junge Neukunden an. Diese Gruppe zahlt wegen des geringeren Erkrankungsrisikos zunächst weniger. Mit den Jahren steigt das Risiko und die Beiträge werden angepasst. Aber Ihr Versicherer kann nicht verhindern, dass Sie als Versicherungsmitglied ebenfalls in diese Tarife wechseln.

Selbstbehalt

Wenn Sie in Ihrem Vertrag eine Selbstbeteiligung vereinbaren, wirkt sich dies positiv auf Ihre Beitragssituation aus. In vielen Fällen ist dieses Vorgehen zu empfehlen, weil Sie dann zusätzlich in den Genuss von Beitragsrückerstattungen kommen können. Es muss sich aber natürlich für Sie auch rechnen. Als Faustregel gilt: Angestellte PKV-Mitglieder sollten einen Selbstbehalt bis maximal 400 Euro vereinbaren. Für Selbstständige kann sich auch ein doppelt so hoher Betrag noch rentieren.

Beitragsrückerstattung

Nicht jeder PKV-Tarif beinhaltet die Möglichkeit für Beitragsrückerstattung und Boni, aber praktisch alle Versicherungsgesellschaften bieten dieses Modell an. Vereinfacht ausgedrückt funktioniert es wie folgt: Wenn Sie im Laufe des Jahres keine Erstattungen für Behandlungen in Anspruch nehmen, bekommen Sie einen Teil Ihrer Beiträge zurück. Die Zahlungsmodalitäten werden unterschiedlich gehandhabt. Doch unterm Strich sparen Sie Geld.

Deshalb ist in diesem Fall auch ein Tarif mit Selbstbehalt mitunter sinnvoll. Sie können Kleinbeträge für eine Grippeschutzimpfung oder eine Arznei gegen Heuschnupfen aus eigener Tasche begleichen. Von dieser Vorgehensweise profitieren Sie gleich doppelt. Einerseits zahlen Sie wegen des Selbstbehalts einen geringeren Beitrag, andererseits bekommen Sie am Jahresende noch einen Teil Ihrer Prämien zurückerstattet.