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Behandlungspflege – Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes


Die Behandlungspflege nimmt bei den Pflegeleistungen eine Sonderstellung ein, da sie nicht der Pflegeversicherung zugeordnet wird. Die Übernahme der Kosten durch die PKV war und ist nicht immer Bestandteil der Tarifleistungen. Der genaue Versicherungsumfang sollte also vor dem Vertragsschluss geprüft werden, um im Falle einer notwendigen medizinischen Pflegeleistung sichergestellt zu sein.


Behandlungspflege – Umfang und Inhalt

In vielen Fällen verläuft der Heilungsprozess deutlich schneller, wenn Sie sich wieder zuhause in Ihrem gewohnten Umfeld befinden. Dem könnte entgegenstehen, dass noch medizinische Behandlungen erforderlich sind, die nicht einfach von einem Familienmitglied oder von Ihnen selbst übernommen werden können. In diesen Fällen ordnet der Arzt die Behandlungspflege an.

Beispiele für diese medizinische Pflegeleistung sind:

  • Injektionen
  • Verbandswechsel
  • Infusionen
  • Katheterpflege

Dafür benötigen Sie medizinisch geschultes Pflegepersonal, das auf Rezept des Arztes diese Aufgaben für eine bestimmte Zeit übernimmt.


Die Kostenübernahme bei der Behandlungspflege

Die Behandlungspflege dient der Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes und gilt als medizinische Leistung. Die notwendigen Kosten fallen damit nicht in die Pflegeversicherung, sondern gehen zu Lasten der Krankenversicherung.

In der Vergangenheit war der Schutz durch die PKV in diesem Leistungsbereich eher lückenhaft. Einige PKV übernahmen die Behandlungspflege gar nicht, andere auf Kulanz. Für einen Privatpatienten erwies sich in diesem Fall die sonst sehr anspruchsvolle Absicherung durch die Private Krankenversicherung als Nachteil.

Inzwischen gehört es auch zum Verständnis der meisten PKV, dass die Behandlungspflege als notwendige medizinische Maßnahme gezahlt wird. Sie vermeidet weitaus teurere Krankenbehandlungen im Krankenhaus und ist damit wirtschaftlich sehr vorteilhaft.


Sinnvolle Überlegungen zur Behandlungspflege

Prüfen Sie Ihren Tarif und den Leistungskatalog, ob die Behandlungspflege Bestandteil der Vertragsleistungen ist. Bei Abschluss eines neuen Vertrags zur PKV stellen Sie sicher, dass diese Art der Leistungen zum Vertragsinhalt gehört.

Sollte eine Behandlungspflege medizinisch notwendig werden, klären Sie zuvor mit Ihrer PKV ab, ob die Kosten übernommen werden. Sollten diese nicht vertraglich bereits ausgeglichen werden, können Sie die Kulanzübernahme sichern und beruhigt die Behandlungspflege in Anspruch nehmen.