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Behandlung Heilpraktiker – Sind Behandlungen durch Heilpraktiker in der PKV möglich?


Behandlung Heilpraktiker

Sind Behandlungen durch Heilpraktiker in der PKV möglich?

Immer mehr Patienten lassen sich nach alternativen Heilmethoden behandeln. Abhängig vom gewählten Tarif übernehmen private Krankenversicherer Kosten für Heilpraktikerbehandlungen. Entscheidend ist, dass immer eine medizinische Notwendigkeit zur Behandlung besteht. Bei vielen Anbietern gilt eine jährliche Obergrenze. Patienten, die neben der Schulmedizin auch Behandlungen durch einen Heilpraktiker bevorzugen, sollten sich für einen entsprechenden Tarif entscheiden. Bei einigen Anbieter gibt es die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen.


Die Kostenberechnung des Heilpraktikers

Für Heilpraktiker gibt es zwei verschiedene Optionen, Kosten zu berechnen:

  • das Hufelandverzeichnung
  • die Gebührenordnung für Heilpraktiker

Vor einer Behandlung durch einen Heilpraktiker ist es ratsam zu prüfen, nach welcher Methode die private Krankenversicherung abrechnet. Die genauen Modalitäten sind in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale orientieren sich die privaten Versicherer bei den Erstattungen in der Regel am Hufelandverzeichnis. Hier werden zwar keine Gebühren aufgelistet, das Verzeichnis dient lediglich dazu, die Naturheilleistungen zu definieren.


Die Leistungen der Heilpraktiker

Zu den gängigen Behandlungsformen zählen

  • Akkupunktur
  • Homöopathie
  • Osteopathie
  • Traditionelle chinesische Medizin

Ob die jeweiligen Behandlungen übernommen werden, ist vom Tarif und dem Versicherer abhängig.


Verschiedene Modelle der PKV-Anbieter

Bei der Erstattung von Heilpraktikerkosten gibt es bei den privaten Krankenversicherungen verschiedene Modelle der Kostenerstattung:

  • Übernahme aller Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag
  • Beschränkung der Kostenübernahme auf einen bestimmten prozentualen Anteil (auch in Verbindung mit einem Höchstbetrag möglich)
  • PKV übernimmt Kosten ohne Beschränkung

Vor allem bei den Premium-Tarifen der privaten Krankenversicherungen können Versicherte mit einer hohen Kostenerstattung bei alternativen Heilmethoden rechnen. Bei einigen Versicherungen gelten in den ersten Versicherungsjahren gestaffelte Beträge. So sind in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss die Kostenübernahmen auf beispielsweise 100 oder 200 Euro begrenzt und steigen erst ab dem dritten Versicherungsjahr auf den maximalen Höchstbeitrag an.


Voraussetzungen für die Erstattung

Viele Anbieter legen bestimmte Bedingungen für die Erstattung von Heilpraktikerkosten zugrunde. So muss

  • eine medizinische Notwendigkeit zur Behandlung bestehen
  • das notwendige Maß eingehalten werden
  • die angewandte Therapie schulmedizinisch anerkannt sein

PKV-Versicherte sollten in Zweifelsfällen vorher bei ihrem Anbieter nachfragen, ob die Kosten übernommen werden. In vielen Fällen gibt es Positivlisten der Versicherer, in denen die Behandlungsmethoden, die erstattet werden, aufgelistet sind.


Vorteile der Heilpraktikerbehandlung

Ein Heilpraktiker behandelt immer ganzheitlich und sucht Ursachen für Krankheiten im Zusammenspiel zwischen Körper und Geist. Es werden nicht nur die Symptome der Krankheiten betrachtet, sondern auch mögliche Ursachen erforscht. Dabei bezieht der Heilpraktiker immer auch Erkenntnisse aus der Schulmedizin in seine Diagnose und Behandlung mit ein. Während ein Schulmediziner sich nur wenig Zeit für den einzelnen Patienten nehmen kann, konzentriert sich der Heilpraktiker ganz auf seinen Patienten und behandelt ohne Termindruck.


Inanspruchnahme der Leistungen

Idealerweise informiert sich der Versicherte bereits im Vorfeld der Behandlung ob sein Versicherer die Kosten für die alternative Heilbehandlung erstattet. Die genaue Erstattungshöhe ist abhängig vom jeweiligen Tarif. Einige Anbieter erstatten nur nach dem einfachen Satz der Gebührenordnung für Heilpraktiker, während andere Versicherer bis zum 2,5-fachen des Satzes leisten.


Heilpraktikerleistungen in der GKV

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Leistungen bei alternativen Heilmethoden. Versicherte haben die Möglichkeit, sich durch eine entsprechende Zusatzversicherung diese Leistungen zu sichern. Private Krankenversicherer haben auch für GKV-Versicherte Zusatzversicherungen im Portfolio.