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Befreiung Versicherungspflicht

Befreiung von der Krankenversicherungspflicht bedeutet, dass Sie sich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden dürfen. Die Einstufung entbindet sie aber nicht von der generellen Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Dazu ist jeder Bundesbürger von Gesetz wegen gezwungen.


Wer darf sich von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sind per se versicherungsfrei. Doch auch andere Personengruppen besitzen unter bestimmten Umständen ein Wahlrecht hinsichtlich ihres Versicherungsschutzes. So können normale Arbeitnehmer, Rentner, Studenten oder Arbeitslose gegebenenfalls eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.


Für wen ist eine Befreiung sinnvoll?

Die Befreiung ist insbesondere für Menschen sinnvoll, die bereits Mitglied der PKV sind. Einige Beispiele veranschaulichen dies.

Veränderung des Beschäftigungsverhältnisses

Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben und in ein Angestelltenverhältnis wechseln, sind Sie automatisch verpflichtetet, in die gesetzliche Krankenkasse einzutreten. Sie müssen Ihren bisherigen privaten Vertrag kündigen oder in eine private Zusatzversicherung überführen. Durch einen Antrag auf Befreiung können Sie Ihren alten Versicherungsvertrag beibehalten.

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer kann es Ihnen passieren, dass Sie plötzlich unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Der Grund kann beispielsweise eine Anhebung der Obergrenze oder eine vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit wegen Elternzeit sein. Eigentlich werden Sie dadurch umgehend versicherungspflichtig. Ein Antrag auf Befreiung kann dies verhindern.

Rentner und Studenten

Rentner und Studenten sind generell versicherungspflichtig. Sie dürfen aber in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn sie einen Antrag stellen. Wer allerdings einen Studentenjob in festem Beschäftigungsverhältnis eingeht, muss sich für diesen Zeitraum wieder in der gesetzlichen Krankenkasse anmelden.

Arbeitslose

Auch Arbeitslose haben ein prinzipielles Recht auf Befreiung von der Versicherungspflicht. Dies ist jedoch nur möglich, solange der Versicherungsnehmer noch Arbeitslosengeld I bezieht.


Wie können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Damit Sie sich von der Krankenversicherungspflicht befreien können, müssen Sie zwingend einen schriftlichen Antrag bei der für Sie zuständigen gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Entsprechende Formularvordrucke finden Sie bei den Filialen der Krankenkassen oder auf deren Internetseiten. Der Antrag muss binnen drei Monaten ab Beginn Ihrer Krankenversicherungspflicht bei der Krankenkasse eintreffen.

Damit Ihr Antrag positiv entschieden wird, müssen Sie nachweisen, dass Sie anderweitig für Ihren Versicherungsschutz gesorgt haben. Dazu gehört zum Beispiel der Abschluss einer privaten Krankenversicherung.


Ab wann ist die Befreiung gültig?

Wenn Ihr Antrag fristgerecht eintrifft, gilt die Befreiung rückwirkend bis zum Beginn der Versicherungspflicht. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie in diesem Zeitraum noch keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen haben. Sollte dies der Fall sein, ist die Befreiung erst ab dem Monatsersten nach Antragstellung gültig.