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Befreiung studentische Krankenversicherung

Prinzipiell unterliegen alle deutschen Bürger seit Januar 2009 der Krankenversicherungspflicht. Doch einige Personengruppen können sich von dieser Pflicht befreien lassen. Dazu gehören auch Studenten.


Welche Folgen hat eine Befreiung von der Versicherungspflicht?

Durch eine erfolgreiche Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ändert sich Ihr Versicherungsstatus. Sie gelten ab sofort als freiwillig Versicherter, der sich zwischen einem Wechsel in die gesetzliche oder private Krankenversicherung frei entscheiden darf.

Sollten Sie eine Befreiung beantragen, um Mitglied der PKV zu werden, behalten Sie diesen Status bis zum Ende Ihres Studiums. Ein Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenkasse ist in diesem Zeitraum nicht mehr möglich. Sobald Sie nach Ihrem Studium eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen und unterhalb der Entgeltgrenze verdienen, sind Sie allerdings wieder automatisch krankenversicherungspflichtig.


Wann ist eine Befreiung sinnvoll?

Zwar fallen PKV-Tarife umso günstiger aus, je früher Sie einer privaten Versicherung beitreten. Doch für Studenten spielt dieser Preisunterschied kaum eine Rolle, da die entsprechenden Tarife der GKV ähnlich preiswert sind.

Konkrete Vorteile durch die Befreiung von der Versicherungspflicht haben zum Beispiel Kinder von Beamten. Sofern die Eltern PKV-Mitglied sind, sind diese beihilfeberechtigt. Dadurch wird die Krankenversicherung vom Staat bezuschusst. Dieser Anspruch verfällt, sobald das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat und kein Kindergeld mehr ausgezahlt wird.


Normal- oder Studententarif?

Die privaten Versicherungsgesellschaften bieten Studenten zwei Tarifmodelle an. Ein Studententarif ist bedeutend günstiger, aber mit Einschränkungen behaftet. Bei einer stationären Behandlungen hat der Patient nur Anrecht auf die üblichen Standardleistungen. Extras wie ein Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung sind nicht im Tarif enthalten. Zudem ist die Erstattung beim Zahnarztbesuch auf das 2,0-fache der Gebührenordnung sowie das 1,7-fache bei allen anderen medizinischen Leistungen beschränkt.

Die Alternative ist der Normaltarif, der den Studenten mit allen anderen Privatpatienten gleichstellt. Diese Wahl hat zudem den Vorteil, dass Sie bereits sehr frühzeitig Altersrückstellungen bilden. Dadurch fallen Ihre Beitragsanpassungen später bedeutend geringer aus.


Wie ist bei der Befreiung der studentischen Krankenversicherung vorzugehen?

Studenten müssen den Antrag auf Befreiung innerhalb von drei Monaten nach der Erstmatrikulation einreichen. Wenn der Antragsteller zwischen Beginn der Versicherungspflicht und Einreichung des Formulars einen Arzt aufgesucht hat, gilt der Versicherungsschutz ab dem Ersten des Folgemonats. Andernfalls ist der Student rückwirkend ab Immatrikulation versichert.

Der Antrag ist in der Regel bei der Vorversicherung einzureichen. Bei Studenten ist dies häufig die Familienversicherung der Eltern. Ansonsten kommt auch die zuständige Ortskrankenkasse infrage, bei der man sich aufgrund der Krankenversicherungspflicht normalerweise anmelden müsste.


Welche Auswirkung hat ein Studentenjob auf die Befreiung?

Sofern es sich um einen „echten“ Studentenjob handelt, bleibt die Befreiung bestehen. Die Gesetzgebung hat geregelt, welchen Kriterien die Tätigkeit entsprechen muss, damit sie als Studentenjob anerkannt wird:

  • Der Job ist auf 20 Wochenstunden begrenzt. Dabei ist es uninteressant, wie viel der Student verdient.
  • Ausnahmen sind Tätigkeiten, die ausschließlich am Wochenende oder in den Abendstunden ausgeübt werden. Hier darf im Einzelfall die Arbeitszeit auch mehr als 20 Stunden betragen.
  • Für Studentenjobs während der Semesterferien existiert keine zeitliche Beschränkung der Wochenarbeitszeit.
  • Ähnlich sieht es aus, wenn das Beschäftigungsverhältnis von vorneherein auf weniger als zwei Monate begrenzt ist.