Ausgezeichnete Tarife Top-Preis-Leistung
Private Krankenversicherung
Tarifvergleich 2024/2025
1 Teilen Sie uns
Ihre Wünsche mit
2 Wir suchen den
passenden Anbieter
3 Sie erhalten kostenfrei
unsere Empfehlung
Für wen ist die Krankenversicherung?
weiter
Geburtsdatum von Ihnen / Ihres Partners / Ihrem Kind
Wie sind Sie derzeit versichert?
Wie ist Ihr derzeitiger Berufsstatus?
Wie möchten Sie im Krankenhaus abgesichert sein?
Ist Ihnen eine Chefarztbehandlung wichtig?
Sind Ihnen Zahnleistungen wichtig?
In welcher Region wohnen Sie?
Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld ...

Eine passende private Krankenversicherung wird gesucht.

Jetzt kostenfreies Angebot erhalten - bis zu 65% sparen!

Warum benötigen wir Ihre Kontaktdaten?

Ausgezeichnete Leistungen

  • Alle Anbieter / Tarife im Vergleich
  • Beste Zahnleistungen
  • Bestes Preis-Leistung-Verhältnis
  • 45.000 Kunden vergleichen mit uns
Unser Versprechen gehalten
Wir freuen uns über so viele zufriedene Kunden und tolle Bewertungen
  • Erfahren:
    Über 45.000 Kunden vergleichen regelmäßig mit uns.
  • Persönlich:
    Unsere Experten beraten Sie am Telefon.
Kundenbewertungen
4.4 / 5.0 Werner R.
Sehr gute Möglichkeit, eine passende Krankenvers ...
4.9 / 5.0 Anja Becker
Danke - super Service und das alles kostenlos ...
100%

Jetzt kostenfrei vergleichen

Arbeitsunfall

Arbeitsunfall: Bedeutung für die private Krankenversicherung und die Unfallversicherung

Der Arbeitsunfall ist ein im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erlittener Unfall, der unmittelbare Einschränkungen im weiteren täglichen Leben und bei der Berufsausübung verursacht.

Auf gesetzlicher Grundlage haftet im direkten Verhältnis zunächst der Arbeitgeber seinem verunfallten Arbeitnehmer gegenüber. In der Binnen-Haftung können spätere Verantwortlichkeiten zwar noch verändert werden. In Leistung geht jedoch zunächst die Unfallversicherung beim Arbeitgeber.

Folgen von Unfällen – auch von Arbeitsunfällen – sind in den Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) zwar zunächst grundsätzlich mitversichert. Es gilt jedoch das Primat der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Sie leistet zuerst. Die Leistungen, die die GUV erbracht hat, werden nicht doppelt von der privaten Krankenversicherung übernommen. Nur, wenn Leistungen der GUV ausfallen, tritt die privaten Krankenversicherung ein.

Bei Unfällen bei Arbeit und Beruf darf die Krankenkasse keinerlei Leistungen erbringen, solange für Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherungen ein Anspruch seitens des Arbeitnehmers besteht. Als Arbeitsunfall werden jegliche Unfälle definiert, die in Ausübung der Arbeitnehmer der bei der gesetzlichen Unfallversicherung erfassten Tätigkeit passieren.

Weiter gilt als Arbeitsunfall ein Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeitsstelle oder auf dem direkten Weg von der Arbeitsstelle nach Hause (Wegeunfall).

Zusätzlich zu den möglichen Arbeitsunfällen sind auch Berufskrankheiten für Arbeitnehmer innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Aufwendungen, die außerhalb der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung notwendig werden, sind entsprechend über die PKV Leistungen abgedeckt, ebenso wie der Anspruch auf Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld, sofern in den PKV Leistungen vertraglich integriert.

Bei Selbständigen und Freiberuflern kommt bei einem Arbeitsunfall zuerst die private Unfallversicherung zum Tragen — alles was über deren Leistungsbereich hinausgeht, ist dann unter den PKV Leistungen beinhaltet.