Arbeitsunfall
Arbeitsunfall: Bedeutung für die private Krankenversicherung und die Unfallversicherung
Der Arbeitsunfall ist ein im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erlittener Unfall, der unmittelbare Einschränkungen im weiteren täglichen Leben und bei der Berufsausübung verursacht.
Auf gesetzlicher Grundlage haftet im direkten Verhältnis zunächst der Arbeitgeber seinem verunfallten Arbeitnehmer gegenüber. In der Binnen-Haftung können spätere Verantwortlichkeiten zwar noch verändert werden. In Leistung geht jedoch zunächst die Unfallversicherung beim Arbeitgeber.
Folgen von Unfällen – auch von Arbeitsunfällen – sind in den Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) zwar zunächst grundsätzlich mitversichert. Es gilt jedoch das Primat der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Sie leistet zuerst. Die Leistungen, die die GUV erbracht hat, werden nicht doppelt von der privaten Krankenversicherung übernommen. Nur, wenn Leistungen der GUV ausfallen, tritt die privaten Krankenversicherung ein.
Bei Unfällen bei Arbeit und Beruf darf die Krankenkasse keinerlei Leistungen erbringen, solange für Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherungen ein Anspruch seitens des Arbeitnehmers besteht. Als Arbeitsunfall werden jegliche Unfälle definiert, die in Ausübung der Arbeitnehmer der bei der gesetzlichen Unfallversicherung erfassten Tätigkeit passieren.
Weiter gilt als Arbeitsunfall ein Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeitsstelle oder auf dem direkten Weg von der Arbeitsstelle nach Hause (Wegeunfall).
Zusätzlich zu den möglichen Arbeitsunfällen sind auch Berufskrankheiten für Arbeitnehmer innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Aufwendungen, die außerhalb der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung notwendig werden, sind entsprechend über die PKV Leistungen abgedeckt, ebenso wie der Anspruch auf Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld, sofern in den PKV Leistungen vertraglich integriert.
Bei Selbständigen und Freiberuflern kommt bei einem Arbeitsunfall zuerst die private Unfallversicherung zum Tragen — alles was über deren Leistungsbereich hinausgeht, ist dann unter den PKV Leistungen beinhaltet.