Anwartschaft – Vorübergehende Unterbrechung der PKV
Die Anwartschaft ermöglicht es Privatversicherten, ihren Versicherungsschutz in bestimmten Situationen ruhen zu lassen. Dadurch besteht zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, unkompliziert wieder zur privaten Krankenversicherung zurückzukehren. Zu unterscheiden ist zwischen der großen und der kleinen Form.
Vorübergehende Unterbrechung der privaten Krankenversicherung
Wer privat versichert ist, möchte dies in der Regel auch bleiben. Es gibt jedoch Situationen im Leben, in denen es vorübergehend nicht möglich ist, sich wie gewohnt privat abzusichern. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:
- Einer beruflichen Veränderung
- Einem beruflichen Aufenthalt im Ausland im Zuge dessen Sozialversicherungspflicht besteht
- Anspruch auf Heilfürsorge
- Sozialversicherungspflicht im Zuge eines Studiums
Insbesondere wenn diese Situationen voraussichtlich nur vorübergehend sind, können sich die bislang Privatversicherten mit einer Anwartschaft die Option auf eine Rückkehr in die private Krankenversicherung offenhalten.
Warum ist Anwartschaft sinnnvoll?
Eine Anwartschaft ist deshalb sinnvoll, weil sie es dem Versicherten ermöglicht, seine private Krankenversicherung nach der Unterbrechung problemlos fortzusetzen. Anders als bei einer Kündigung muss der Versicherte bei der Forstsetzung der privaten Krankenversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen. Das heißt, zum späteren Zeitpunkt setzt er die Versicherung mit den gleichen Risikozuschlägen und gegebenenfalls auch gesundheitsbedingten Leistungsausschlüssen wie bisher fort. Auch wenn in der Zwischenzeit gesundheitliche Probleme aufgetreten sind, die bei einer erneuten Gesundheitsprüfung als Risikofaktoren gewertet werden könnte.
Große oder kleine Anwartschaft?
Für die Anwartschaft bieten die meisten privaten Krankenversicherung zwei Formen an: die große und die kleine Anwartschaft. Der Unterschied besteht darin, mit welchen Faktoren die Versicherung zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden kann.
Im Rahmen der kleinen Anwartschaft gilt auch bei der Wiederaufnahme der Versicherung der gleiche Gesundheitszustand, der bei der Erstaufnahme der Krankenversicherung zugrundegelegt wurde. Es findet keine erneute Gesundheitsprüfung statt und somit muss der Versicherte auch nicht mit neuen Risikozuschlägen rechnen. Im Rahmen der großen Anwartschaft setzt der Versicherte die Versicherung mit:
- dem gleichen Gesundheitszustand
- dem ursprünglichen Eintrittsalter
fort.
Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass der Versicherte während der großen Anwartschaft auch weiterhin Altersrückstellungen zahlen muss. Dadurch kann er die Versicherung auch zu den gleichen Beiträgen fortsetzen, wie wenn er durchgängig privatversichert gewesen wäre. Bei der kleinen Anwartschaft müssen keine Altersrückstellungen gezahlt werden. Sobald die Versicherung wieder aufgenommen wird, muss der Versicherte mit höheren Beiträgen rechnenden Ausfall der Altersrückstellungen zu kompensieren.