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Ambulante Behandlung


Leistungen der PKV bei ambulanter Behandlung

Meine Krankenversicherung - Ambulante BehandlungDie private Krankenversicherung (PKV) sichert medizinische Versorgung im Krankheitsfall ab. Basis ist der Versicherungsvertrag, in dem nach unterschiedlichen medizinischen Bereichen unterteilt wird. Neben der Festlegung, welche Behandlungen und Zusatzleistungen bei einem stationären Aufenthalt und für zahnmedizinische Eingriffe übernommen werden, wird ebenso der Bereich ambulanter Behandlungen definiert.


Basis-Leistungen

  • Medizinische Indikation
    Was immer für die Behandlung beim Arzt als notwendig erkannt wird, trägt die private Krankenversicherung (PKV) im Rahmen der Absicherung von Kosten aus ambulanten Behandlungen. Die PKV bietet dafür in der Regel einen erweiterten Rahmen, in dem nach ärztlicher Entscheidung frei zwischen unterschiedlichen gleichwertigen Behandlungsformen und Therapien gewählt werden kann.
  • Hausarzt-Prinzip
    Die PKV schreibt nicht zwingend ein Hausarzt-Prinzip vor. Wird es gewählt bedeutet das für den Kunden, dass er im Fall einer Erkrankung zunächst den Hausarzt konsultiert, denn über die weitere fachärztliche Behandlung entscheidet. Die PKV vergünstigt oft die Beiträge für die entsprechenden Tarife, wenn der Kunde einem Hausarzt-Prinzip zustimmt. In gewissem Rahmen sind meist trotzdem Erstbesuche beim Facharzt gestattet (z.B. beim Gynäkologen oder bei Zahnbehandlungen).
  • Heil- und Hilfsmittel
    Die Übernahme von Kosten für Heilmittel, Medikamente, Kur- und ambulante Reha-Behandlungen werden von der PKV ebenfalls getragen, wenn der behandelnde Arzt die entsprechende Notwendigkeit attestiert. Der Rahmen der Kostenübernahme wird in der Police festgelegt.

Erweiterte Leistungen

Meine Krankenversicherung - Ambulante BehandlungAbhängig vom gewählten Tarif bietet die PKV im Rahmen ambulanter Behandlungen erweiterte Leistungen an. Wesentlicher Teil sind alternative Behandlungsmethoden, wie homöopathische Behandlungen oder fernöstliche Medizin. Die medizinische Eignung des behandelnden Arztes wird vorausgesetzt.

Im Weiteren wird Kunden der privaten Krankenversicherung die freie Arztwahl ermöglicht. Im Falle einer Erkrankung sind sie nicht zwingend an den Besuch beim Hausarzt gebunden, wenn auf Grund des Krankheitsbildes die fachärztliche Zuständigkeit naheliegt.

  • Erweiterte Kostenübernahme für Heil- und Hilfsmittel
    Verschiedene Tarife der PKV ermöglichen die vollständige Absicherung von Kosten für Hilfsmittel, Heilmittel und Reha- und Kur-Aufenthalte. Werden die entsprechenden Leistungen in Anspruch genommen, muss der Kunde nichts oder nur einen vorher vereinbarte pauschale Selbstbeteiligung beitragen. Wichtiger Aspekt ist die freie Wahl der Behandlungsmethoden.

Alternativ wird oft angeboten, auf eine gewisse Wahlfreiheit zugunsten vergünstigter Tarife zu verzichten.


Vorzug ambulanter Operationen

Je nach Tarif werden in der privaten Krankenversicherung Bonus-Leistungen ausgezahlt, wenn bestimmte Behandlungen, statt stationär, ambulant durchgeführt werden. Hauptsächlich ist das bei verschiedenen, meist kleineren Operationen der Fall, wenn statt des Aufenthalts im Krankenhaus die ambulante Behandlung bevorzugt wird. Geleistet werden u.a. Krankentagegelder.

Ob und welche Vergünstigungen ambulante Behandlungen erhalten, wird in der Versicherungspolice festgelegt. Bonus-Leistungen werden in der Regel nur dann gewährt, wenn die ambulante Behandlung gleichwertig mit einem stationären Aufenthalt wirkt.