Alternative Heilmethoden in der PKV
Alternative Heilmethoden erfreuen sich als ergänzende Behandlungsmethode zur Schulmedizin zunehmender Beliebtheit bei Patienten. Die medizinische Wirksamkeit ist zwar nicht in jedem Fall ausreichend erforscht. Doch der grundsätzliche Nutzen einer Reihe von Naturheilverfahren ist inzwischen unbestritten, weshalb sie auch von Ärzten verschrieben werden. Zu den bekanntesten alternativen Verfahren gehören beispielsweise die Homöopathie, die Akupunktur und die traditionelle chinesische Medizin.
Nicht jeder Versicherungstarif erstattet alternative Heilmethoden
Bis vor wenigen Jahren übernahmen die gesetzlichen Krankenkassen keinerlei Erstattung von alternativen Heilmethoden. Diese Praxis hat sich aus Sicht der Versicherten zum Glück etwas verändert. Dennoch verhalten sich die privaten Krankenversicherungen bei diesem Thema seit jeher kulanter gegenüber ihren Kunden.
Dennoch dürfen Sie auch als PKV-Mitglied nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass Ihnen jede dieser Behandlungsmethoden vollumfänglich ersetzt wird. Hier kommt es auf die Leistungen Ihres Tarifs an. Auch bei prinzipieller Übernahme der Kosten kann eine Begrenzung in den Vertrag eingebaut sein.
Eine Erstattung ist so oder so nur dann möglich, wenn für die alternative Heilmethode eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, die Ihnen zuvor ein Arzt attestiert hat. Mit anderen Worten: Wenn Sie einen Yoga-Kurs ausschließlich zur Steigerung Ihres persönlichen Wohlbefindens besuchen wollen, müssen Sie dieses Vergnügen aus eigener Tasche bezahlen.
Gebührenordnung oder Gebührenverzeichnis?
Für die Kostenübernahme ist mitunter auch entscheidend, von wem die Behandlung durchgeführt wird. So verabreichen Ärzte mit einer entsprechenden Ausbildung häufiger selbst eine Akupunktur. Dann wird nach der normalen ärztlichen Gebührenordnung abgerechnet.
Der Fall sieht anders aus, sobald Sie einen Heilpraktiker konsultieren. Dieser ist nicht an eine Gebührenordnung gebunden und kann sein Honorar frei bestimmen. Die Krankenkassen greifen in diesem Fall auf das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker zurück, um den erstattungsfähigen Betrag festzulegen.
Welche alternativen Heilmethoden bezahlen die Krankenversicherungen?
Alternative Heilmethoden gibt es wie Sand am Meer. Längst nicht alle von ihnen sind in den Augen der Krankenversicherungen erstattungsfähig. Am ehesten werden von den Versicherern Behandlungen anerkannt, die im Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker enthalten sind. Dazu zählen zum Beispiel:
- Anthroposophische Medizin
- Antihomotoxische Medizin
- Ayurveda
- Akupunktur
- Akupressur
- Applied Kinesiology
- Bewegungstherapien (Krankengymnastik)
- Bioelektrische Funktionsdiagnostik
- Bioresonanztherapie
- Dermapunktur
- Elektroakupunktur
- Elektroneuraltherapie
- Elektrotherapie
- Elementar-Therapie
- Enzymtherapie
- Hämatogene Oxidationstherapie
- Homöopathie
- Hydrotherapie
- Hyperthermie
- Lasertherapie
- Lichttherapie
- Magnetfeldtherapie
- Mikrobiologische Therapie
- Neuraltherapie
- Orthomolekulare Therapie
- Oxivenierungstherapie
- Ozontherapie
- Phytotherapie
- Regulationstherapien
- Sauerstoffbeatmung
- Sauerstoffzelt
- Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie
- Shiatsu
- Sprachtherapie
- Thermotherapie
- traditionelle chinesische Medizin
- Thymustherapie
- Zelltherapie
Kostenübernahmeerklärung empfehlenswert
Obwohl die PKV recht leistungsstarke Tarifbedingungen im Hinblick auf die Alternativmedizin im Repertoire hat, empfiehlt sich vorab eine Kostenübernahmeerklärung bei der Versicherung einzufordern. Damit lassen sich Unstimmigkeiten schon im Vorfeld ausräumen. Diesen Ratschlag sollten Sie auf jeden Fall dann beherzigen, wenn Ihre Behandlungsmethode nicht im offiziellen Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker auftaucht.