Alkoholklausel
Alkoholklausel in der PKV
Die Alkoholklausel in der Privaten Krankenversicherung ist eine Vertragsvereinbarung, über die sich Versicherte in der PKV genau informieren sollten. Sie hat Einfluss auf die Leistungen, die ihm im Falle einer notwendigen Behandlung in Verbindung mit Alkohol einige Überraschungen bereiten kann.
Der Inhalt der Alkoholklausel
Grundsätzlich besagt die Alkoholklausel, wenn sie zu den Versicherungsbedingungen in der PKV gehört, dass:
- bei Krankheit oder Unfall mit festgestelltem und ursächlichem Promillewert im Blut der Anspruch auf Krankentagegeld entfallen kann;
- die Behandlungskosten trotzdem übernommen werden;
- auch einmaliger Alkoholeinfluss wie nach einer Betriebsfeier oder einem anderen Anlass für den Eintritt dieser Bedingung ausreicht.
Diese Klausel erfordert also keineswegs einen bereits länger anhaltenden Genuss von Alkohol in Form einer Alkoholabhängigkeit. Alkoholiker sind vielmehr von der noch weitergehenden Suchtklausel betroffen, die die Kosten für die Suchttherapie aus den vielen Verträgen ausschließt.
Hinweise für Versicherte in der PKV
Die Klausel zum Leistungsausschluss bei auch nur einmaligen Alkoholkonsum ist längst nicht mehr in allen Versicherungsverträgen enthalten. Viele Anbieter verzichten auf diese Leistungseinschränkung und gewähren dem Versicherten auch dann Krankentagegeld, wenn seine Arbeitsunfähigkeit wegen einem erhöhten Promillewert eingetreten ist.
Wer allerdings alkoholabhängig ist, muss weiterhin mit Einschränkungen der Leistungen rechnen. Dies betrifft dann nicht nur die Zahlung von Krankentagegeld, sondern auch die Übernahme von Kosten für eine Suchttherapie.
Alkoholklausel in Verträgen beachten
Wichtig ist, sich genau mit den Versicherungsbedingungen auseinanderzusetzen. Dazu gehört die Frage nach dieser Klausel und die Überlegung, sich vielleicht einen anderen Anbieter für die PKV auszusuchen, der diese Klausel nicht vorsieht.
Dieser Wechsel macht auch für Versicherte Sinn, die nur selten Alkohol konsumieren. Es ist immer möglich, dass bei sozialen Anlässen der Alkoholkonsum etwas höher ist. Geschieht dann ein Unfall oder wird eine andere Behandlung erforderlich, kann sich die Alkoholklausel existenzgefährdend auswirken.
Neben dem Verzicht auf Alkohol ist also die beste Vorsichtsmaßnahme die Auswahl einer PKV, die auf diese Einschränkung ihrer Leistungen ganz verzichtet.