Ausgezeichnete Tarife Top-Preis-Leistung
Private Krankenversicherung
Tarifvergleich 2024/2025
1 Teilen Sie uns
Ihre Wünsche mit
2 Wir suchen den
passenden Anbieter
3 Sie erhalten kostenfrei
unsere Empfehlung
Für wen ist die Krankenversicherung?
weiter
Geburtsdatum von Ihnen / Ihres Partners / Ihrem Kind
Wie sind Sie derzeit versichert?
Wie ist Ihr derzeitiger Berufsstatus?
Wie möchten Sie im Krankenhaus abgesichert sein?
Ist Ihnen eine Chefarztbehandlung wichtig?
Sind Ihnen Zahnleistungen wichtig?
In welcher Region wohnen Sie?
Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld ...

Eine passende private Krankenversicherung wird gesucht.

Jetzt kostenfreies Angebot erhalten - bis zu 65% sparen!

Warum benötigen wir Ihre Kontaktdaten?

Ausgezeichnete Leistungen

  • Alle Anbieter / Tarife im Vergleich
  • Beste Zahnleistungen
  • Bestes Preis-Leistung-Verhältnis
  • 45.000 Kunden vergleichen mit uns
Unser Versprechen gehalten
Wir freuen uns über so viele zufriedene Kunden und tolle Bewertungen
  • Erfahren:
    Über 45.000 Kunden vergleichen regelmäßig mit uns.
  • Persönlich:
    Unsere Experten beraten Sie am Telefon.
Kundenbewertungen
4.4 / 5.0 Werner R.
Sehr gute Möglichkeit, eine passende Krankenvers ...
4.9 / 5.0 Anja Becker
Danke - super Service und das alles kostenlos ...
100%

Jetzt kostenfrei vergleichen

Alkoholklausel


Alkoholklausel in der PKV

Die Alkoholklausel in der Privaten Krankenversicherung ist eine Vertragsvereinbarung, über die sich Versicherte in der PKV genau informieren sollten. Sie hat Einfluss auf die Leistungen, die ihm im Falle einer notwendigen Behandlung in Verbindung mit Alkohol einige Überraschungen bereiten kann.


Der Inhalt der Alkoholklausel

Grundsätzlich besagt die Alkoholklausel, wenn sie zu den Versicherungsbedingungen in der PKV gehört, dass:

  • bei Krankheit oder Unfall mit festgestelltem und ursächlichem Promillewert im Blut der Anspruch auf Krankentagegeld entfallen kann;
  • die Behandlungskosten trotzdem übernommen werden;
  • auch einmaliger Alkoholeinfluss wie nach einer Betriebsfeier oder einem anderen Anlass für den Eintritt dieser Bedingung ausreicht.

Diese Klausel erfordert also keineswegs einen bereits länger anhaltenden Genuss von Alkohol in Form einer Alkoholabhängigkeit. Alkoholiker sind vielmehr von der noch weitergehenden Suchtklausel betroffen, die die Kosten für die Suchttherapie aus den vielen Verträgen ausschließt.


Hinweise für Versicherte in der PKV

Die Klausel zum Leistungsausschluss bei auch nur einmaligen Alkoholkonsum ist längst nicht mehr in allen Versicherungsverträgen enthalten. Viele Anbieter verzichten auf diese Leistungseinschränkung und gewähren dem Versicherten auch dann Krankentagegeld, wenn seine Arbeitsunfähigkeit wegen einem erhöhten Promillewert eingetreten ist.
Wer allerdings alkoholabhängig ist, muss weiterhin mit Einschränkungen der Leistungen rechnen. Dies betrifft dann nicht nur die Zahlung von Krankentagegeld, sondern auch die Übernahme von Kosten für eine Suchttherapie.


Alkoholklausel in Verträgen beachten

Wichtig ist, sich genau mit den Versicherungsbedingungen auseinanderzusetzen. Dazu gehört die Frage nach dieser Klausel und die Überlegung, sich vielleicht einen anderen Anbieter für die PKV auszusuchen, der diese Klausel nicht vorsieht.
Dieser Wechsel macht auch für Versicherte Sinn, die nur selten Alkohol konsumieren. Es ist immer möglich, dass bei sozialen Anlässen der Alkoholkonsum etwas höher ist. Geschieht dann ein Unfall oder wird eine andere Behandlung erforderlich, kann sich die Alkoholklausel existenzgefährdend auswirken.
Neben dem Verzicht auf Alkohol ist also die beste Vorsichtsmaßnahme die Auswahl einer PKV, die auf diese Einschränkung ihrer Leistungen ganz verzichtet.