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Ärztliche Untersuchung in der PKV


Ärztliche Untersuchung in der PKV

Neben den normalen Arztbesuchen hat die ärztliche Untersuchung für die PKV auch in anderem Zusammenhang Bedeutung. Sie kann für einen Versicherten bei einem Wechsel der PKV oder der Neuaufnahme in den Basistarif auf Verlangen der Privaten Krankenversicherung notwendig werden.


Die Gesundheitsprüfung für die PKV

Es besteht keine Verpflichtung, eine ärztliche Untersuchung beim Eintritt in die PKV zu machen. In manchen Fällen wünscht die Krankenversicherung dies aber, bevor sie den Vertrag bestätigt und die genauen Konditionen festlegt.
Gründe für die ärztliche Untersuchung sind:

  • Grundlage für Risikozuschläge
  • Anlass aufgrund der Antworten in den Gesundheitsfragen
  • Klärungsbedürfnis zum aktuellen Gesundheitszustand

Wenn sich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen Besonderheiten aus der bisherigen Krankheitsgeschichte ergeben, dann liegt es in einigen Fällen im Interesse der PKV, sich durch eine aktuelle Gesundheitsprüfung Gewissheit zu verschaffen. Nur so können mögliche Risikozuschläge wirklich individuell bestimmt werden.


Ärztliche Untersuchung beim Basistarif

Die PKV hat die Verpflichtung, einen Versicherten in den Basistarif aufzunehmen, wenn dieser die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt. Auch wenn der Tarif keine Risikozuschläge vorsieht, so kann trotzdem vom Anbieter verlangt werden, dass der Antragsteller eine ärztliche Untersuchung durchführen lässt.
Diese gerichtlich festgestellte Verpflichtung besteht aus verschiedenen Gründen:

  • Die PKV erhält Zuschüsse abhängig von der Zahl und der gesundheitlichen Vorbelastung der Versicherten im Basistarif.
  • Bei einem späteren Wechsel in den regulären Tarif der PKV kann der Risikozuschlag direkt bestimmt werden.

Wer also trotz der Aufnahmeverpflichtung in den Basistarif von seiner zukünftigen PKV die Aufforderung zu einer ärztlichen Untersuchung erhält, sollte diese in die Wege leiten. Dies erhöht nicht seine Beiträge, sondern gehört zu den Vertragsverpflichtungen dazu. Die zusätzliche und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen versteht sich ebenfalls.