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Äquivalenzprinzip als Grundlage der Beitragsberechnung in der PKV


Das Äquivalenzprinzip als Grundlage der Beitragskalkulation in der PKV

Beim Äquivalenzprinzip handelt es sich um ein Individualversicherungsprinzip. Dabei beruht die Kalkulation der Beiträge innerhalb der PKVauf dem Äquivalenzprinzip. Dies bedeutet im Klartext, dass für jeden Versicherten, gemessen an seinem persönlichen Risiko die entsprechenden Beitragssätze erhoben werden. Dabei sind das Eintrittsalter, das Geschlecht, der jeweilige Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragstellung und natürlich die Art und der Umfang der gewünschten Versicherungsleistungen für die individuelle Höhe der Beiträge relevant. Die Beitragskalkulation erfolgt so, dass die zu erwartenden Versicherungsleistungen im Vergleich zu den während der Vertragslaufzeit eingehenden Versicherungsbeiträge im Gleichgewicht stehen.

Aufgrund der Faktoren des Äquivalenzprinzips ist ersichtlich, dass es von Vorteil ist, bereits in frühen Lebensjahren in die PKV einzutreten. Somit errechnet sich der Beitrag jedes einzelnen bezüglich seines eigenen Krankheitsrisikos im gegensatz zum Prinzip der Solidarität in der GKV.

Vom Äquivalenzprinzip profitieren vor allem:

  • Arbeitnehmer, Selbständige oder Freiberufler, die jung und möglichst gesund in die PKV eintreten und lange Mitglied bleiben, denn diese Personengruppen können dann auch in fortschreitendem Alter mit relativ stabilen Beiträgen rechnen
  • Personen, welche nicht durchgängig privat krankenversichert waren, allerdings eine große Anwartschaft abgeschlossen haben und später in die Private Krankenversicherung zurückkehren

Die Beiträge sind allerdings nicht nur über die Parameter Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht bestimmt, sondern auch über die Privaten Krankenversicherer selbst, welche sich in ihren Tarifen hinsichtlich Preis und Leistung unterscheiden.