Ablehnungsdiagnose in der PKV
Von wenigen Ausnahmen abgesehen besteht für eine PKV kein Vertragszwang mit einem Antragsteller und so kann es wegen einer Ablehnungsdiagnose dazu kommen, dass Sie nicht bei Ihrer favorisierten PKV aufgenommen werden.
Gründe für eine Ablehnung in der PKV
Private Krankenversicherung kalkulieren ihre Beiträge aus dem möglichen Risikopotenzial ihrer Versicherten. Aus diesem Grund werden bei Antragstellung eine Reihe von Gesundheitsfragen gestellt, die Auskunft darüber geben sollen, wie hoch die voraussichtlichen Krankheitskosten des Antragstellers sind. Einige Angaben führen zu einer weitergehenden Untersuchung oder gleich zu einer Ablehnung.
Gründe für eine Ablehnungsdiagnose sind dabei in der Regel:
- Schwerwiegende Vorerkrankungen im Prüfzeitraum
- Krebserkrankungen
- Psychosomatische Erkrankungen
- Psychische Erkrankungen
- Laufende Behandlungen mit hohen Kosten
Es hängt von der Tarifpolitik der PKV ab, für welchen Zeitraum die Gesundheitsprüfung erfolgt und ob bei bestimmten Erkrankungen tatsächlich bereits eine Ablehnungsdiagnose wahrscheinlich ist.
Ausnahmen und Grenzfälle
Allerdings müsse Sie nicht damit rechnen, dass sofort jede Erkrankung oder laufende Behandlung zu einer Ablehnungsdiagnose führt. Viele chronische Erkrankungen wie zum Beispiel Bluthochdruck führen zwar zu einer Risikoerhöhung, nicht jedoch gleich zu einer Ablehnung.
Besondere Ausnahmen bestehen auch für:
- Nachversicherung von Kindern, wenn die Bedingungen und Fristen eingehalten werden
- Angestellte oberhalb der Bemessungsgrenze mit entsprechendem Zuschlag
- Basistarif
Grenzfälle sind oft Erkrankungen, die zwar mit höheren Kosten verbunden sind, dies aber durch den Risikozuschlag aufgefangen werden kann. Hier zählen oft Zahnbehandlungen dazu, die sich aus dem aktuellen Zahnstatus des Versicherten bereits ankündigen.
Wahrheitsgemäße Angaben
Auch wenn eine Ablehnungsdiagnose im Rahmen des Möglichen ist, sollte kein Antragsteller bei den Angaben zu den Gesundheitsfragen wichtige Informationen zurückhalten. Dies kann zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Das Risiko für den Antragsteller ist zudem hoch, dass seine wahrheitswidrigen Angaben schnell bemerkt werden. Besonders dann, wenn die Erkrankung noch aktuell ist oder immer wieder auftritt, schafft dies Probleme.
Sollte also die Möglichkeit einer Ablehnungsdiagnose bestehen, empfiehlt sich die Beratung durch Versicherungsberater, um mögliche Lösungen zu finden, die auf solider Grundlage die Private Krankenversicherung garantieren.