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Pflegezusatzversicherung

Pflegezusatzversicherung

Im Jahr 1995 wurde in der Bundesrepublik Deutschland die Pflegepflichtversicherung eingeführt. Die Versicherung basiert auf den Grundsätzen des Generationsvertrags. Die heute versicherungspflichtigen Personen zahlen einen gewissen Teil ihres Einkommens in die Pflegeversicherung ein. Hier gilt der Höchstsatz von 1,7 Prozent des monatlichen Einkommens. Damit finanzieren sie die heute Pflegebedürftigen und erwerben sich den Anspruch, im Fall der eigenen, späteren Pflegebedürftigkeit das ihnen zustehende Pflegegeld unterstützend zu erhalten. Angesichts der medizinischen Möglichkeiten steigt jedoch das Lebensalter der Menschen und damit auch der Anteil der Pflegebedürftigen in der Gesellschaft.

Experten warnen schon seit Jahren davor, dass der Prozentsatz der Pflegebedürftigen in zwanzig Jahren auf das Doppelte ansteigen wird und die Pflegebedürftigkeit kaum noch aus der Pflegepflichtversicherung zu finanzieren ist. Auch der Gesetzgeber ruft besorgt zu mehr Eigenverantwortung auf. Aus diesem Grund bieten private Versicherer inzwischen die Pflegezusatzversicherung an. Hier kann jeder Einzelne gegen einen geringen Beitrag Vorsorge für sein Alter und eine eventuelle Pflegebedürftigkeit treffen. Unter dem Stichwort „Angebote PKV“ finden sich im Internet zahlreiche Angebote zum Thema Pflegezusatzversicherung. Die private Pflegezusatzversicherung kann in Form von Vorsorgeleistungen steuerlich geltend gemacht werden.

Die verschiedenen Pflegestufen

Mit der Pflegezusatzversicherung schließen Versicherte die Lücke zwischen den tatsächlichen Kosten im Pflegefall und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung orientieren sich an der jeweiligen Pflegestufe. Das Bundesministerium für Gesundheit unterscheidet folgende Stufen:

Pflegestufe I

Die Pflegestufe I liegt vor, wenn eine erhebliche Pflegebedürftigkeit besteht. Der Pflegebedürftige benötigt mindestens einmal am Tag Unterstützung bei zwei Verrichtungen, z.B. der Körperpflege oder der Ernährung. Darüber hinaus ist Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten erforderlich. Im Schnitt liegt der Aufwand für die Pflege bei mindestens 90 Minuten täglich.

Pflegestufe II

Die Pflegebedürftigen benötigen in der Pflegestufe II mindestes drei Mal täglich Hilfe bei verschiedenen Verrichtungen. Zudem ist Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten mehrmals die Woche notwendig. Der Zeitaufwand für die Pflege liegt bei mindestens drei Stunden am Tag.

Pflegestufe III

In der Pflegestufe III benötigen Schwerstpflegebedürftige rund um die Uhr Unterstützung. Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung ist mehrmals in der Woche Hilfe erforderlich. Der zeitliche Aufwand beträgt mindestens fünf Stunden pro Tag.

Bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz spricht man von der Pflegestufe 0. Hier handelt es sich um Personen, die bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung zwar Unterstützung benötigen, aber noch nicht den Bedarf der Pflegestufe I erreicht haben.

Welche Pflegezusatzversicherungen gibt es?

Die Anbieter haben verschiedene private Pflegezusatzversicherungen im Portfolio:

  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegerentenversicherung

Bei der Pflegekostenversicherung erstatten die Versicherungen die tatsächlichen Kosten. Dabei gilt ein bestimmter Prozentsatz oder ein Höchstbetrag. Die entstandenen Kosten müssen Versicherte durch Rechnungen nachweisen. Unterstützen Familie und Freunde den Pflegebedürftigen gibt es dafür allerdings keine Kostennachweise. In diesen Fällen gibt es keine Kostenübernahme der Anbieter.

Schließt der Versicherungsnehmer eine Pflegetagegeldversicherung ab, erhält er im Versicherungsfall unabhängig von den tatsächlichen Kosten einen bestimmten täglichen Betrag. Die Höhe des Tagessatzes wird im Versicherungsvertrag vereinbart und prozentual entsprechend der Pflegestufe ausgezahlt.

Die Pflegerentenversicherung kombiniert Versicherungsschutz für den Todesfall sowie eine Rentenzahlung bei Pflegebedürftigkeit. Ab einem bestimmten Lebensalter wird eine Altersrente gezahlt. Die Beiträge zu Pflegerentenversicherungen sind in der Regel sehr hoch. Ratsam ist es, sich nicht für diese Versicherungsvariante zu entscheiden, sondern die Risiken einzeln abzusichern.