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Zusatzpflegeversicherung Anbieter


Mit der Zusatzpflegeversicherung die Versicherungslücke schließen

Zusatzpflegeversicherungg | meine-krankenversicherung.de - Drei Generationen, Großvater, Vater, SohnDie gesetzliche Pflegeversicherung stellt lediglich eine Grundsicherung dar. Die hohen Kosten bei einer Pflegebedürftigkeit werden durch die Sozialversicherung nicht abgedeckt. Sinnvoll ist daher eine Zusatzpflegeversicherung, um die Lücke zu schließen und eine umfassende Vorsorge zu treffen. Unabhängig davon ob eine gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung besteht, können Versicherte sich für eine Zusatzpflegeversicherung entscheiden. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, Vorsorge zu treffen:

  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegerentenversicherung
  • staatlich geförderte Pflegeversicherung Pflege-Bahr“

In welchem Alter eine Zusatzpflegeversicherung abgeschlossen werden sollte, hängt von der individuellen Situation ab. Während die Beiträge in jungen Jahren noch moderat sind, steigen Pflegerisiko und Beiträge mit zunehmendem Alter. Grundsätzlich sollte eine Versicherung abgeschlossen werden, bevor der Versicherte ein Alter von 55 Jahren erreicht hat. Gerade bei älteren Versicherten kann es sonst aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen zu Prämienaufschlägen oder Leistungsausschlüssen kommen. Hier gilt es die eigene Lage genau abzuwägen. Die Experten von Stiftung Warentest raten, sich in jüngeren Jahren zunächst um andere Versicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Altersvorsorge zu kümmern. Erst wenn diese Risiken ausreichend abgesichert sind, sollte eine Pflegezusatzversicherung angedacht werden.


Pflegetagegeldversicherung

Sehr viele Verbraucher entscheiden sich für eine Pflegetagegeldversicherung. Versicherte erhalten im Pflegefall eine tägliche Summe, die im Vertrag vereinbart wurde. In der Regel wird ein Satz für die Pflegestufe III festgelegt, der bei einer anderen Pflegestufe entsprechend reduziert wird. Den vollen Betrag zahlen die Zusatzversicherungen bei der Pflegestufe III. In der Pflegestufe 0 werden zwischen 10 und 40 Prozent gezahlt, in der Pflegestufe I zwischen 20 und 40 Prozent sowie in der Pflegestufe II zwischen 50 und 70 Prozent des Tagegeldes. In der Regel haben die Anbieter einen Höchstsatz festgelegt, der bei maximal 150 Euro täglich liegt. Wird die Auszahlung des Pflegegeldes auf diese Weise gehandhabt, handelt es sich um einen sogenannten statischen Tarif. Wer sich für eine flexible Tarifoption bei der Pflegetagegeldversicherung entscheidet, legt die Höhe des Pflegegeldes in den einzelnen Pflegestufen selbst fest. Es ist auch möglich, für jede Pflegestufe den gleichen Satz zu bestimmen.

Bei der Pflegetagegeldversicherung gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, Versicherungsschutz zu vereinbaren. Es gibt

  • ungeförderte Tarife
  • Tarife mit staatlicher Förderung (Pflege-Bahr)
  • Kombitarife aus beiden Optionen

Damit sich das Pflegegeld an die Kostenentwicklung anpasst, sollte eine Dynamik vereinbart werden. Sonst kann es im Pflegefall passieren, dass das vereinbarte Pflegetagegeld nicht ausreicht, um die entstehenden Kosten zu decken. Besonders vorteilhaft ist die Pflegetageldversicherung wenn keine professionelle Pflege beansprucht wird. Dem Pflegebedürftigen wird das Geld zur freien Verfügung ausgezahlt. Er kann das Geld nach seinem Ermessen ausgeben, es sind keine Kostennachweise notwendig. Bei einer Kündigung der Versicherung erlischt der Versicherungsschutz und die eingezahlten Beträge sind verloren. Stiftung Warentest rät daher, vor Abschluss der Pflegetagegeldversicherung genau zu überdenken, ob die fälligen Beiträge dauerhaft gezahlt werden können. Dabei sollten Versicherte auch steigende Beiträge einkalkulieren. Wichtig ist, dass die Beiträge für die Zusatzpflegeversicherung dauerhaft aus dem Einkommen erbracht werden können.

Bei einer Pflegetagegeldversicherung können Versicherte unter bestimmten Bedingungen im Rahmen des sogenannten „Pflege-Bahr“ staatliche Zulagen beanspruchen. Stiftung Warentest weist jedoch darauf hin, dass die Versicherungsbedingungen bei den förderfähigen Tarifen in der Regel schlechter sind. Sie raten, nur Versicherten, die wegen ihres Alters und des Gesundheitszustands keine ungeförderte Versicherung mehr abschließen können zum Abschluss der Pflege-Bahr-Versicherung. Alternativ entscheiden sich Versicherte für einen Kombitarif, der auf der einen Seiten staatliche Zulagen bietet, auf der anderen Seite aber mit einem besseren Leistungsniveau punktet.


Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung trägt Kosten, die im Pflegefall entstehen. Die Abrechnung erfolgt nach Vorlage von Rechnungen, in der Regel wird direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet. Sinnvoll ist die Pflegekostenversicherung für Versicherte, die auf professionelle Pflege setzen. Die Versicherung leistet für Kosten, die im Pflegefall anfallen entweder bis zu einer bestimmten jährlichen Höchstsumme oder erhöht die Leistungen der Pflegekasse um einen bestimmten Prozentsatz bis zu einer maximalen Obergrenze. Besonders vorteilhaft ist, dass sich der Versicherungsschutz der Kostenentwicklung anpasst, da die Pflegekostenversicherung an die gesetzliche Pflegeversicherung gekoppelt ist. Kommt es zu einer Leistungserhöhung in der gesetzlichen Pflegeversicherung, erhöhen auch die privaten Anbieter ihre Leistungen. Nachteilig ist die Kostenübernahme bis zu einer bestimmten Summe. Sind die tatsächlichen Kosten im Pflegefall höher, gibt es keinen Versicherungsschutz für die Mehrkosten. Für eine ehrenamtliche Pflege oder die Pflege durch einen Angehörigen ist die Versicherungs nicht geeignet, da hier nur nach Vorlage eines Kostennachweises ausgezahlt wird. Der Versicherte kann nicht selbst über die Verwendung des Geldes bestimmen. Beitragserhöhungen sind während der Versicherungslaufzeit möglich, so dass auch hier geprüft werden sollte, ob die Beiträge dauerhaft erbracht werden können. Ratsam ist es, bei Vertragsabschluss auf die Bedingungen zu achten, es sollten keine Pflegeleistungen aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.


Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung übernimmt im Pflegefall die Zahlung einer monatlichen Rente. Anbieter von Pflegerentenversicherungen sind private Lebensversicherer. Die Höhe der Pflegerente wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Die genaue Leistungshöhe richtet sich nach der Pflegestufe. Besonders vorteilhaft ist, dass die Beiträge während der Laufzeit nicht steigen. Zudem zahlt der Versicherte im Pflegefall keine Beiträge mehr. Die Pflegerentenversicherung ist sehr flexibel, denn auch eine Einmalzahlung ist möglich. Eine Unterbrechung der Beitragszahlung ist ebenfalls durchführbar. Im Versicherungsfall erhalten Pflegebedürftige dann geringere Leistungen. Im Vergleich mit anderen Versicherungsmöglichkeiten ist die Pflegerentenversicherung eine teure Variante, die jedoch mit einer hohen Flexibilität punktet. Bei einer Kündigung erhält der Kunde einen Teil seiner eingezahlten Beiträge zurück. Im Todesfall erhalten Hinterbliebene ebenfalls einen Teil der Prämien zurück.


Pflege-Bahr

Der Staat unterstützt den Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung mit Zulagen. Versicherte, die monatlich mindestes 10 Euro in ihren Versicherungsvertrag einzahlen, erhalten eine staatliche Zulage in Höhe von 5 Euro monatlich. Die Zulage wird direkt in den Versicherungsvertrag eingezahlt. Stiftung Warentest teilt mit, dass die Versorgungslücke sich mit dieser Tarifvariante nicht schließen lässt. Ideal ist Pflege-Bahr für ältere Versicherte oder Versicherte mit Vorerkrankungen. Bei dieser Tarifvariante gibt es keine Gesundheitsprüfung und die Gesellschaften dürfen den Antrag eines Versicherten nicht ablehnen. Für Personen, die keine andere Pflegeversicherung mehr abschließen können, ist diese Tarifoption also die letzte Möglichkeit.


Welche Zusatzpflegeversicherung ist empfehlenswert?

Zusatzpflegeversicherungg | meine-krankenversicherung.de - Seniorenpaar wird beratenWelche Pflegezusatzversicherung ratsam ist, hängt vom Einzelfall ab. Wichtig ist es auf jeden Fall eine private Vorsorge zu treffen, um die Versicherungslücke zu schließen. Wer keine Angehörige hat, die sich später um die Pflege kümmern, profitiert von den Leistungen einer Pflegekostenversicherung, während Personen, die eine ehrenamtliche Pflege erhalten mit einer Pflegetagegeldversicherung richtig liegen. Einige wesentliche Punkte sollten Verbraucher bei Abschluss der Zusatzversicherung bedenken:

  • die Pflegestufe sollte von der Versicherung übernommen werden
  • die Versicherung sollte ohne Wartezeit leisten
  • Leistungen werden bereits bei Pflegestufe 0 erbracht
  • keine Beitragspflicht im Pflegefall
  • Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • lebenslange Leistungsgarantie

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