Zusatzpflegeversicherung
Was leistet eine Zusatzpflegeversicherung?
Die Zusatzpflegeversicherung stellt neben der Grundversorgung im Pflegefall entscheidende zusätzliche Mittel bereit, die eine angemessene Behandlung sicherstellen sollen.
Die Grundversorgung entstammt sowohl für privat als auch für gesetzlich Pflegeversicherte einem Grundlagenkatalog, der aus der Pflegeflichtversicherung gespeist wird.
Jede Leistungserweiterung muss vom zu Pflegenden selbst getragen werden. Weil diese Mehrbelastung jedoch bei weitem nicht von jedem einfach erbracht werden kann und weil auf der anderen Seite die Mehrkosten kaum verlässlich kalkulierbar sind und oft einen wesentlichen Teil der Ersparnisse kosten, ist die Zusatzpflegeversicherung hier besonders wichtig.
Sie leistet je nach Angebot:
- zusätzliche Gelder für Pflegeaufwendungen in der häuslichen Pflege
- erweiterte Kostenübernahme bei stationärer Pflege
- Auszahlung von Pflege-Tagegeld zur freien Verwendung
- Übernahme grundsätzlich erweiterter Leistungen je nach Pflegestufe
- Kostenübernahme bereits ab Pflegestufe 0, was besonders bei Demenzerkrankungen von zentraler Bedeutung ist
Für wen ist die Zusatzpflegeversicherung eine sinnvolle Ergänzung?
Die Zusatzpflegeversicherung gilt für alle, die ohnehin in die Pflegepflichtversicherung einzahlen. Und sie ist auch für alle eine sinnvolle Ergänzung. Das gilt für privat Krankenversicherte ebenso, wie für Kunden der gesetzlichen Kassen.
Die ergänzende Absicherung setzt da ein, wo die Leistungen der Pflegepflichtversicherung enden. Ihre ergänzenden Zahlungen sind häufig mehr also nötig, um eine angemessene Versorgung im Pflegefall zu gewährleisten. Das beginnt bereits ab Pflegestufe 1 und bei häuslicher Pflege und gewinnt an Dringlichkeit, wenn die Pflege in einem Pflegeheim stattfinden soll.
Vorteil: Die Zusatzpflegeversicherung kann aufgrund vieler Versicherungsunternehmen, die sie anbieten, sehr individuell aufgebaut werden. Finanzielle Gründe können in dem häufig modularen Aufbau der Angebote ebenso berücksichtigt werden, wie ein individueller Anspruch an bestimmte Leistungen in einen späteren Pflegefall.
Auch vor diesem Hintergrund lohnt der Vergleich der Zusatzpflegeversicherung für alle in Frage kommenden Kranken-und Pflegeversicherten.
Wer kann eine Zusatzpflegeversicherung abschließen?
Die Zusatzpflegeversicherung kann von allen eigenständigen Personen abgeschlossen werden, die in die gesetzliche Pflegeversicherung, Krankenversicherung oder Pflegepflichtversicherung der privaten Krankenversicherungen einzahlen.
Sie tritt im Pflegefall mit ihren Leistungen neben die grundlegenden Leistungen der Pflegeversicherung. Im Gegensatz zu medizinischen Zusatzversicherungen greift die Zusatzpflegeversicherung also für alle Bereiche der Pflegeabsicherung, unabhängig vom Krankenversichertenstatus.
Die einzelnen Angebote unterscheiden sich dennoch. Und auch der Vergleich lohnt sich. Denn egal ob privat oder gesetzlich versichert: Die Zusatzpflegeversicherung können Sie frei wählen. Sie muss damit nicht zwingend beim selben Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden, bei dem auch die Krankenversicherung geführt wird. Das ist nur bedingt der Fall in der Pflegepflichtversicherung. Für die Zusatzpflegeversicherung besteht dieser Bindungszwang auch zu Beginn eines Versicherungsverhältnisses nicht.
Unterschied zwischen Pflegepflichtversicherung und Zusatzpflegeversicherung
Häufig herrscht Unklarheit über den Unterschied zwischen der zusätzlich zur Krankenversicherung bestehenden Pflegeversicherung und Angeboten zur Zusatzpflegeversicherung. Denn die Pflegepflichtversicherung wird auch zusätzlich zur Krankenversicherung abgeschlossen.
Der Unterschied ist jedoch sehr wichtig. Denn in die Pflegepflichtversicherung muss jeder Krankenversicherte einzahlen (zwischen privat und gesetzlich unterscheidet sich nur die Durchführungsform – die Leistungen sind weitgehend angeglichen und auch die verpflichtende Einzahlung ist für alle gleich). Gleichzeitig leistet die Pflegepflichtversicherung nur die gesetzlich garantierte Grundabsicherung im Pflegefall.
Die Zusatzpflegeversicherung wird jedoch immer wichtiger, denn es klafft schon heute eine große Lücke zwischen den Anforderungen im Pflegefall und den von der Pflegepflichtversicherung getragenen Kosten. Diese Lücke zu schließen ist wesentliche Aufgabe dieses Versicherungsmodells. Und vor diesem Hintergrund sollte sie auch von allen Versicherten entsprechend geprüft werden.
Das Angebot ist sehr breit und viele große und viele fachlich spezialisierte Versicherungsunternehmen halten eine Zusatzpflegeversicherung vor. Der Vergleich lohnt sich.
Wie kann die Zusatzpflegeversicherung gekündigt werden?
Die Versicherung besteht neben der verpflichtenden Pflegeversicherung (als faktischer Teil der Krankenversicherung) und kann entsprechend unabhängig davon abgeschlossen und folgerichtig auch gekündigt werden.
Die Zusatzpflegeversicherung kann je nach Angebot auf verschieden lange Perspektive geschlossen werden. In der Regel soll sie jeden zukünftigen Pflegefall umfassend abdecken – und das mit voller Leistung.
Einige Versicherungsunternehmen bieten vor diesem Hintergrund eine Zusatzpflegeversicherung an, deren Leistungen perspektivisch wachsen und einen Angleich an steigende Kosten im Pflegewesen garantieren. Diese Verträge sollten vor einer entsprechend langfristigen Perspektive geprüft werden, denn die angesparten Leistungen sind in der Regel sogenannte Anwartschaftsleistungen und können beim einem Wechsel nicht übertragen werden.
Mindestversicherungslaufzeiten
Viele Policen enthalten Regelungen über eine Mindestvertragsdauer bzw. eine Mindestversicherungslaufzeit. Hier ist eine ordentliche Kündigung erst nach Ablauf dieser Mindestversicherungslaufzeit möglich. Sie liegt in den meisten Fällen zwischen 1 und 3 Jahren. Wenn sie länger als 3 Jahre bemessen sein soll, ist eine erste Kündigung trotzdem zum Ende des 3. Versicherungsjahres hin möglich.
Kündigungsfristen und Versicherungsjahr
Die Kündigungsfristen bei der Zusatzpflegeversicherung belaufen sich auf in der Regel 3 Monate und gelten zum Ende des Versicherungsjahres. Nur sehr vereinzelt kann ein Vertrag jederzeit gekündigt werden, also auch unter dem Jahr. Hier liegen die Fristen meist zwischen 1 und 3 Monaten. Allerdings werden diese Vertragsformen nur noch sehr selten angeboten und betreffen häufiger ältere Verträge.
Das Versicherungsjahr wird auf 2 Weisen je nach Versicherungsunternehmen bestimmt. Zum einen reicht es dem Kalenderjahr entsprechend vom 1.1. bis zum 31.12. Zum anderen ist die Zählweise ab Datum des Versicherungsbeginns bis zum Ablauf eines Jahres zum wiederkehrenden Abschlussdatum hin – also bspw. vom 1.4. bis zum 30.3. des Folgejahres.
Die Unterschiede tragen vor allem bei einer beabsichtigten Kündigung eine Bedeutung, denn die Kündigungsfrist wird daran bemessen. Bei 3 Monaten müsste die Kündigung im 1. Fall bis zum 30.9., im 2. Fall bis zum 31.12. beim Versicherer eingegangen sein. Nur dann kann die Versicherung rechtzeitig aufgelöst werden. Bei versäumter Kündigungsfrist verlängern sich die Verträge in der Regel um ein weiteres Jahr.
Was nützt ein Vergleich der Zusatzpflegeversicherung?
Die Markt der anbietenden Versicherungsunternehmen ist sehr weit. Die Zusatzpflegeversicherung ist ein sinnvolles und stark nachgefragtes Produkt, das in vielen Facetten abgeschlossen werden kann und vor diesem Hintergrund auch in unzähligen Varianten, teils auch jeweils vom gleichen Versicherer, angeboten wird.
Die Übersicht zu wahren, ist nicht immer leicht. Der Online-Vergleich unterstützt darin entscheidend. Er zeigt:
- Inhalte und Leistungen in transparenter Gegenüberstellung unterschiedlicher Angebote
- Beiträge und Laufzeiten
- mögliche Leistungssteigerungen im Verlauf der Versicherungszeit
- vertragliche Sonderbedingungen
- u.a.m.
Der Online-Vergleich stellt eine wesentliche Grundlage für die Auswahl einer optimalen Zusatzpflegeversicherung bereit.