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Soziale Pflegeversicherung


Die soziale Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung

Soziale Pflegeversicherung | meine-krankenversicherung.de - Drei Generationen, Großmutter, Tochter, Enkeltochter stehen hintereinanderSeit dem 1.1.1995 bildet die soziale Pflegeversicherung neben der Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Unfallversicherung die fünfte Säule im deutschen Sozialversicherungssystem. Als Teil der sozialen Sicherung Deutschlands spielt die Sozialversicherung eine wesentliche Rolle. Dabei werden die einzelnen Bestandteile der Versicherung vorwiegend aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen finanziert. Träger der Pflegeversicherung ist die Pflegekasse. Da das Prinzip „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ gilt, gibt es unter jedem Dach einer gesetzlichen Krankenkasse auch eine Pflegekasse.

Im Jahr 1881 legte Kaiser Wilhelm I. mit der Kaiserlichen Botschaft den Grundstein zu unserem heutigen Sozialversicherungssystem. Reichskanzler Otto von Bismarck begann, eine Arbeitnehmerversicherung für Deutschland aufzubauen. Mit verschiedenen Grundsätzen sollte für die Existenzsicherung der Bürger gesorgt werden. Industriearbeiter sollten für Krankheitsfälle oder Unfälle abgesichert werden, zudem sollte eine Vorsorge für das Alter getroffen werden. Zunächst wurde im Jahr 1883 die Krankenversicherung eingeführt, ein Jahr später folgte die Unfallversicherung. Eine Rentenversicherung gab es erstmals im Jahr 1889. Im Laufe der Zeit wurde das soziale Sicherungssystem weitgehend ausgebaut und im Jahr 1912 wurden auch Angestellte in die Sozialversicherung aufgenommen. Die Arbeitslosenversicherung wurde im Jahr 1927 integriert. Aufgrund des demografischen Wandels und der immer älter werdenden Bevölkerung wurde schließlich im Jahr 1995 die soziale Pflegeversicherung eingeführt. Heute bietet Deutschland mit der

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

eine umfangreiche Existenzsicherung und gilt als eines der leistungsstärksten Sozialsysteme der Welt. Mehr als 90 Prozent aller Deutschen sind sozialversichert.

Als letzter Baustein kam also 1995 die Pflegeversicherung zum deutschen Sozialsystem hinzu. Mehr als 2,5 Millionen Leistungsbezieher profitieren seitdem von der Absicherung der Pflegebedürftigkeit. Insgesamt sind in der sozialen Pflegeversicherung nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums rund 70,66 Millionen Mitglieder versichert. Wer Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung hat, ist klar geregelt:

Pflegebedürftig sind Versicherte, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit für mindestens sechs Monate bzw. dauerhaft erhebliche Unterstützung bei täglichen Verrichtungen des Alltags benötigen. Wer

  • pflegebedürftig ist
  • eine Vorversicherungszeit nachweisen kann
  • Leistungen beantragt hat

erhält Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung.

Mit den Pflegeleistungen will die Pflegepflichtversicherung das Risiko einer Pflegebedürftigkeit abfedern und dem Versicherten weiterhin ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Dabei dient die Versicherung lediglich als Grundabsicherung, eine Eigenleistung des Versicherten ist unabdingbar. Sinnvoll ist daher die weitere Absicherung mit einer Pflegezusatzversicherung, die die Versicherungslücke schließt.


Soziale Pflegeversicherung – die Pflegestufen im Überblick

Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung richten sich nach der Hilfe und Unterstützung die der Versicherte zur Bewältigung seines Alltags benötigt. Die Pflegestufen im Überblick:

Pflegestufe 0

Menschen mit einer nachweislich eingeschränkten Alltagskompetenz, die zwar keine medizinische Betreuung, aber Beaufsichtigung und Betreuung benötigen, werden der Pflegestufe 0 zugerodnet.

Pflegestufe I

Wer erheblich pflegebedürftig ist und mindestens zwei Mal täglich bei Verrichtungen wie Körperpflege oder Ernährung Unterstützung benötigt, gehört in die Pflegestufe I. Mehrmals in der Woche muss zudem eine Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten notwendig sein. Für die Aufgaben werden täglich bis zu 90 Minuten aufgewendet. Davon müssen 45 Minuten auf die Grundpflege des Pflegebedürftigen entfallen.

Pflegestufe II

Schwerpflegebedürftige werden in die Pflegestufe II eingestuft. Mindestens drei Mal täglich benötigen sie Hilfe bei täglichen Verrichtungen. Zudem ist mehrmals in der Woche Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Arbeiten notwendig. Pflegende wenden für die Pflege täglich drei Stunden auf, davon entfallen zwei Stunden auf die Grundpflege.

Pflegestufe III

Schwerstpflegebedürftige, die rund um die Uhr Hilfe benötigen, gehören in die Pflegestufe III. Für die tägliche Pflege werden täglich durchschnittlich fünf Stunden aufgewendet. Darüber hinaus ist mehrmal in der Woche Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten erforderlich. Bei einem besonders intensiven Pflegeaufwand gibt es eine Härtefallregelung. Diese findet Anwendung sofern rund um die Uhr eine Pflegeperson anwesend sein muss und während der Nacht mindestes drei Mal zur Betreuung zur Verfügung stehen muss.

Die Bundesregierung regelt mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz die Definition der Pflegegrade zum 1.1.2017 neu. Statt drei Pflegestufen wird es insgesamt fünf Pflegegrade geben. Bei der Einstufung sollen künftig körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen berücksichtigt werden. Der Grad der Selbständigkeit wird in sechs unterschiedlichen Bereichen gemessen und verschieden gewichtet. Aus der Bewertung der einzelnen Bereiche

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens(Quelle: Bundesgesundheitsministerium)

wird der Pflegegrad ermittelt.

Nach dem neuen Pflegestärkungsgesetz haben alle Pflegedürftigen Anspruch auf die gleiche Leistung, unabhängig von der Art der Beeinträchtigung. Zudem bietet die Pflegeversicherung insgesamt 20 Prozent mehr Leistungen als bisher.


Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung sorgt mit Geld- oder Sachleistungen für eine Grundpflege und die hauswirtschaftliche Unterstützung des Pflegebedürftigen. Eine Kombination aus Geld- und Sachleistungen ist ebenfalls möglich. Darüber hinaus bietet die Versicherung

  • Pflegekurse für ehrenamtliche Pflegepersonen
  • Verhinderungspflege, sofern die pflegende Person im Urlaub oder krank ist
  • Pflegegeld für Pflegehilfen die der Pflegebedürftige selbst beschafft
  • Pflegehilfsmittel
  • Zuschüsse zur Umgestaltung des Wohnumgeldes
  • technische Hilfen
  • Tages- und Nachtpflege

Die Pflege setzt sich aus eine häuslichen und einer stationären Pflege zusammen. Bei einer Pflege zu Hause erhalten Pflegebedürftige ein Pflegegeld, über das sie nach eigenem Ermessen verfügen können. Möglich ist auch die Kostenübernahme eines professionellen Pflegedienstes. In diesem Fall wird direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet und man spricht von einer Pflegesachleistung. Sollte die häusliche Pflege nicht ausreichend sein, gibt es die Möglichkeit, eine voll- oder teilstationäre Pflege zu beanspruchen.

Wichtig: Jeder Versicherte hat Anspruch auf Pflegeleistungen, sofern er mindestens zwei Jahre in einer Pflegekasse versichert war. Antragsberechtigt ist jeder Versicherte ab 15 Jahren, bei Minderjährigen übernehmen die Eltern oder ein Vormund die Antragstellung.


Die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung

Soziale Pflegeversicherung | meine-krankenversicherung.de - Großmutter und Enkeltochter sind glücklichDie Pflegeversicherung ist beitragsfinanziert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen jeweils die Hälfte des Beitragssatzes. Der Beitrag wird wie die anderen Sozialversicherungsbeiträge auch direkt vom Lohn oder Gehalt des Arbeitnehmers einbehalten. Für den Arbeitgeberanteil wurde als Ausgleich bei Einführung der Pflegeversicherung ein Feiertag gestrichen. Im Freistaat Sachsen gab es keine Feiertagsstreichung, hier ist der Anteil der Arbeitnehmer daher entsprechend höher als der Anteil der Arbeitgeber. Zudem zahlen Kinderlose ab einem Alter von 23 Jahren in allen Bundesländern einen Beitragsaufschlag von 0,25 Prozent, wenn sie nach dem 31.12.1939 geboren wurden. Als Obergrenze für die Beiträge gilt die Beitragsbemessungsgrenze. Wer mit seinem Einkommen über der Grenze liegt, zahlt den Höchstbeitrag zur Pflegeversicherung. Rentner müssen für ihren Beitrag zur Pflegeversicherung allein aufkommen, bei Arbeitslosen übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beitragszahlung.