SDK Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung der SDK
Seit dem 1.1.1995 besteht in Deutschland die Verpflichtung zum Abschluss einer Pflegeversicherung. Die SDK bietet eine umfassende Vorsorge, die auf drei Schichten basiert. Mit der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung als Basis, einer geförderten Zusatzversicherung als zweite Schicht und einem ungeförderten Tarif, der die anderen beiden Schichten optimal ergänzt. Eine zusätzliche Vorsorge neben der gesetzlichen Grundsicherung ist ratsam, da die Leistungen der sozialen Pflegekasse allein nicht ausreichen, um die hohen Kosten im Pflegefall zu decken.
Die Leistungen der SDK Pflegeversicherung
Die Leistungen der Grundsicherung sind gesetzlich festgelegt. Bei der Leistungshöhe kommt es auf die Einstufung in die Pflegestufen an. Zudem gibt es einen Unterschied zwischen ambulanter Pflege durch einen Angehörigen oder durch einen Pflegediens Auch eine vollstationäre Pflege wird mit anderen Sätzen bezuschusst. Pflegebedürftige, die ambulant durch Angehörige oder Ehrenamtliche gepflegt werden, erhalten ein monatliches Pflegegeld entsprechend ihrer Pflegestufe:
- 123 Euro in der Pflegestufe o
- 244 Euro in der Pflegestufe I
- 458 Euro in der Pflegestufe II
- 728 Euro in der Pflegestufe III
Bei den Pflegestufen I und II zahlt die gesetzliche Pflegekasse einen Zuschlag bei Demenz in Höhe von 72 bzw. 87 Euro.
Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Pflege, zahlt die Pflegekasse monatlich sogenannte Sachleistungen:
– 231 Euro in der Pflegestufe 00
- 468 Euro in der Pflegestufe I
- 1.144 Euro in der Pflegestufe II
- 1.612 Euro in der Pflegestufe III
- 1.995 Euro bei Härtefällen in der Pflegestufe III
Wird der Pflegebedürftige vollstationär gepflegt gelten folgende monatlichen Sätze:
- 1.064 Euro in der Pflegestufe I
- 1.330 Euro in der Pflegestufe II
- 1.612 Euro in der Pflegestufe III
- 1.995 Euro bei Härtefällen in der Pflegestufe III
Die Pflegezusatzversicherungen der SDK
Mit der PFLEGEprivat bietet die SDK einen Fördertarif. Die Bedingungen sind auf die Vorgaben des Gesetzgebers abgestimmt, so dass der Versicherte bei einer eigenen Einzahlung von mindestens 10 Euro monatlich eine staatliche Zulage in Höhe von 5 Euro monatlich erhält. Dieser sogenannten Pflege-Bahr-Tarif erfordert keine Gesundheitsprüfung und ist daher auch für Versicherte mit Vorerkrankungen geeignet. Es besteht eine Wartezeit von fünf Jahren bis die SDK in dieser Tarifoption Leistungen erbringt. Für Versicherte, die gleichzeitig den Ergänzungstarif abschließen, entfällt die Wartezeit. Eine Dynamisierung ist beim Fördertarif nicht vorgesehen.
Zusätzlich bietet die SDK Pflegeversicherung den PFLEGEprivat Ergänzungstarif. Damit runden Versicherte ihre Pflegevorsorge ausgezeichnet ab. Die Tarifoption ist individuell und flexibel. Versicherte wählen das Pflegegeld für jeder Pflegestufe selbst und können dabei auch nach ambulanter und stationärer Vorsorge unterscheiden. Darüber hinaus ist eine lebenslange Dynamisierung der Leistungen möglich. So passt sich die Versicherung stets an die aktuelle Kostenentwicklung an. Bereits ab Pflegestufe I gibt es eine Beitragsbefreiung.
Die Vorteile der SDK Pflegeversicherung im Überblick
Die SDK überzeugt mit einem 3-Punkte-Plan für eine umfassende Pflegevorsorge. Darüber hinaus profitieren Versicherte von Assistance-Leistungen wie
- der Vermittlung von Fahrdiensten
- der Organisation von Essensauslieferungen
- der Organisation von Einkaufs- oder Haushaltshilfen
Optional steht eine Anwartschaftsversicherung zur Verfügung mit dem sich versicherte das Recht sichern, die Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt aufzustocken. Das gilt auch dann, wenn Versicherte zunächst nur die Pflegestufe III abgesichert haben. Eine Wartezeit gibt es bei dem System der SDK nicht, sofern der Versicherte sich für die umfassende Absicherung entscheidet.