KVB Pflegeversicherung
Die Krankenversorgung der Bundesbeamte KVB
Die Krankenversorgung der Bundesbeamten KVB bietet ihren Mitgliedern Leistungen im Pflegefall. Dabei handelt es sich um Leistungen im Rahmen der Fürsorgepflicht als betriebliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens. Insgesamt betreut die KVB eigenen Angaben zufolge mehr als 177.000 Mitglieder, zusammen mit den mitversicherten Angehörigen ergibt sich eine Anzahl von mehr als 274.000 die Anspruch auf Leistungen der KVB haben. Die Leistungen der KVB werden nach den Beihilfevorschriften des Bundes übernommen. Die Leistungen reichen im Pflegefall nicht aus, um die Kosten insgesamt zu decken. Eine Absicherung der entstehenden Versicherungslücke ist daher sinnvoll.
Die Leistungen der KVB Pflegeversicherungen
Bei den Beihilfeleistungen kommt es auf die Pflegestufe des Beihilfeberechtigten an. Die Einstufung erfolgt den gesetzlichen Vorgaben des Elften Sozialgesetzbuchs entsprechend:
- Pflegestufe 0 Menschen mit einer nachweislich eingeschränkten Alltagskompetenz werden der Pflegestufe 0 zugeordnet. Hier besteht kein medizinischer Betreuungsbedarf, die Menschen benötigen jedoch eine Beaufsichtigung und Betreuung.
- Pflegestufe I In dieser Pflegestufe besteht eine erhebliche Pflegebedürftigkeit. Wer mindestens zwei Mal täglich Unterstützung bei Verrichtungen wie der Körperpflege oder der Ernährung Hilfe braucht, wird in diese Stufe eingeordnet. Täglich werden bis zu 90 Minuten für die Pflege aufgewendet.
- Pflegestufe II Schwerpflegebedürftige werden der Pflegestufe II zugeordnet. Sie benötigen drei Mal täglich Unterstützung, wobei für die Pflege mindestens drei Stunden täglich aufgewendet werden.
- Pflegestufe III Hier handelt es sich um Schwerstpflegebedürftige, die rund um die Ihr betreut werden müssen. Für die Pflege werden täglich fünf Stunden aufgewendet. Die Personen muss auch mindestens drei Mal in der Nacht zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der Beihilfe haben die Dienstherren Höchstbeiträge für die Pflegeleistungen festgelegt, die vom jeweiligen Bundesland abhängig sind. Das Unternehmen Medicproof GmbH nimmt eine Einstufung in die jeweilige Pflegestufe vor. Da die Kosten für den Pflegefall von der KVB nicht komplett übernommen werden, ist eine private Vorsorge in Form einer Zusatzversicherung empfehlenswert. Die meisten Versicherungen haben entsprechende Angebote in ihrem Portfolio.
Die Pflegezusatzversicherungen der KVB
Wer im Pflegefall Leistungen der KVB erhält, kann darüber hinaus mit einer privaten Versicherung für eine Ergänzung der Leistungen vorsorgen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- eine Pflegekostenversicherung
- eine Pflegetagegeldversicherung
- eine Pflegerentenversicherung
Die Pflegekostenversicherung übernimmt Kosten die bei einem Pflegefall entstehen. Damit die Versicherung Leistungen erbringt, müssen Versicherte entsprechende Rechnungen vorlegen. Sinnvoll ist die Pflegekostenversicherung damit für alle Versicherten, die im Pflegefall durch einen Pflegedienst betreut werden. Dabei stockt die Pflegekostenversicherung die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse um einen bestimmten Prozentsatz auf oder leistet bis einer bestimmten jährlichen Höchstgrenze. Hier kommt es auf die Tarifwahl des Versicherten an. Bei einer Pflege durch Angehörige ist diese Option nicht zu empfehlen da nur nach Rechnungslegung ausgezahlt wird.
Wer eine private Pflege durch Angehörige bevorzugt, entscheidet sich für die Pflegetagegeldversicherung. Unabhängig von einer Rechnungsvorlage übernimmt die Pflegeversicherung einen täglichen Tagessatz, der vertraglich vereinbart wurde. Bei Pflegestufe II leistet die Versicherung den vollen Satz, bei den anderen Pflegestufen werden die Zahlungen prozentual vorgenommen. Bei dieser Variante kann der Versicherte also selbst über die Verwendung des Geldes bestimmen.
Die Pflegerentenversicherung übernimmt im Pflegefall die Zahlung einer monatlichen Rente. Da es sich hier um eine Form der Lebensversicherung handelt, ist diese Versicherung im Vergleich zu den anderen Optionen deutlich flexibler, auf der anderen Seite jedoch auch teurer. Bei einer Kündigung erhält der Versicherte einen Teil seiner Einzahlungen zurück.