Pflegeversicherung Kinder
Kinder in der Pflegeversicherung
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Kinder im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
Die Versicherung gilt vorerst bis zur Volljährigkeit des Kindes, wird jedoch bei Vorlage entsprechender Nachweise weitergeführt.
Mitversicherung von Kindern in der Pflegeversicherung
Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs sind Kinder bei einem Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung mit versichert, sofern keine Erwerbstätigkeit vorliegt. Befinden sich die Kinder in einer Schul- oder Berufsausbildung oder einem Studium, sind sie bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern abgesichert. Haben die Kinder einen Wehr- oder Zivildienst geleistet, verlängert sich der Versicherungszeitraum um diese Frist. Bei Privatversicherten gelten die gleichen Regeln wie in der sozialen Pflegeversicherung, das heißt Kinder müssen hier beitragsfrei mitversichert werden.
Pflegebedürftigkeit bei Kindern
Bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit von Kindern gelten die gleichen Pflegestufen wie bei Erwachsenen. Da gerade kleinere Kinder ohnehin Unterstützung benötigen, wird der Pflegeaufwand ermittelt, indem der Zeitaufwand für die tägliche Betreuung mit gesunden und altersgerecht entwickelten Kindern verglichen wird. Die Zeiten für gesunde Kinder werden in einheitlichen Richtlinien der Pflegekassen nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuchs festgelegt. Es geht also darum, den über den altersbedingten Pflegebedarf hinausgehenden Bedarf zu ermitteln, um das Kind einer Pflegestufe zuzuordnen.
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der eine Einstufung in die Pflegestufen vornimmt, bestimmt in seinen Richtlinien Besonderheiten zur Feststellung einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz bei Kindern unter 12 Jahren. Hier werden bestimmte Entwicklungsschritte definiert, die Kinder ab einem gewissen Alter erreicht haben sollten. Bei der Begutachten müssen diese Schritte von den Experten berücksichtigt werden.
Zusätzliche private Pflegeversicherung für Kinder
Ob der Abschluss einer zusätzlichen Pflegeversicherung, die mit ihren Leistungen über die der gesetzlichen Pflegekasse hinausgeht, sinnvoll ist, müssen Eltern abwägen. Die Zeitschrift „Ökotest“ berichtete im Juni 2013 auf Basis von Schätzungen der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK, dass in Deutschland rund 93.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von einer Pflegebdürftigkeit betroffen seien. Kommt es zum Pflegefall, wird das für die betroffenen Familien sehr teuer. Der Barmer GEK Pflegereport ging im Jahr 2012 von Kosten in Höhe von durchschnittlich 55.000 Euro für eine ambulante Versorgung aus. Auch wenn Familien, die ihr Kind zu Hauser pflegen, Geld aus der gesetzlichen Pflegekasse erhalten, reicht das in der Regel nicht aus. Eine zusätzliche Absicherung um die Pflegelücke für den Ernstfall zu schließen, ist also durchaus zu empfehlen. Eine staatlich geförderte Pflegeversicherung, die sogenannte Pflege-Bahr-Versicherung, kann erst ab einem Alter von 18 Jahren abgeschlossen werden. Darüber hinaus gibt es jedoch weitere private Vorsorgemöglichkeiten wie
- die Pflegekostenversicherung
- die Pflegetagegeldversicherung
- die Pflegerentenversicherung
Unabhängig von der Wahl des Versicherungsschutzes sollten Eltern, die eine private Pflegeversicherung für ihre Kinder abschließen, eine Dynamisierung vereinbaren. Es ist von einer längeren Laufzeit auszugehen, so dass die Leistungen unbedingt regelmässig an die aktuelle Kostenentwicklung angepasst werden sollten.
Die Pflegekostenversicherung für Kinder
Die Pflegekostenversicherung übernimmt Kosten im Pflegefall nach der Vorlage von Rechnungen und Kostennachweisen. Sinnvoll ist diese Versicherung bei einer professionellen Pflege da die Kosten in der Regel direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet werden. Die genauen Leistungen sind jeweils abhängig von der Pflegestufe. In der Regel stocken die Versicherungen die Leistungen der Pflegekasse um einen bestimmten prozentualen Anteil auf oder übernehmen die Kosten bis zu einer bestimmten jährlichen Grenze. Die genauen Konditionen sind abhängig von der gewählten Tarifoption.
Die Pflegetagegeldversicherung für Kinder
Eine Pflegetagegeldversicherung übernimmt im Pflegefall einen bestimmten Tagessatz. Bei einer statischen Pflegetagegeldversicherung wird ein bestimmter Tagessatz für die Pflegestufe III vereinbart, die Leistungen in den anderen Pflegestufen werden dann in prozentualer Höhe erbracht. Die volle Summe zahlt die Pflegetagegeldversicherung lediglich in der Pflegestufe III. Bei der flexiblen Variante kann für jede Pflegestufe eine Summe festgelegt werden, die im Pflegefall ausgezahlt wird. Vorteil gegenüber der Pflegekostenversicherung ist die freie Verfügbarkeit des Geldes. Die Versicherung zahlt das Pflegetagegeld ohne einen Kostennachweis direkt zur freien Verwendung aus. Gerade wenn Angehörige pflegen ist die Pflegetagegeldversicherung also eine gute Wahl.
Die Pflegerentenversicherung für Kinder
Die Pflegerentenversicherung wurde von Lebensversicherungsgesellschaften entwickelt. Im Pflegefall leistet die Versicherung eine monatliche Rente. Die Versicherungsbedingungen sind sehr flexibel, so kann die Beitragszahlung während der Laufzeit unterbrochen werden, auch eine Einmalzahlung ist möglich. Im Vergleich zu anderen Versicherungsoptionen ist die Pflegerentenversicherung jedoch deutlich teurer. Ob sich der Abschluss bereits für Kinder lohnt, sollte daher genau geprüft werden. Wird die Versicherung bereits in jungen Jahren abgeschlossen, sind auf der einen Seite zwar die Beiträge gering, auf der anderen Seite werden die Beiträge über einen langen Zeitraum eingezahlt. Hier gilt es also Nutzen und Kosten genau abzuwägen.