Pflegeversicherung Bundeswehr
Bundeswehrangehörige in der Pflegeversicherung
Zeit- oder Berufssoldaten haben die Pflicht zum Abschluss einer Pflegeversicherung, so sehen es die Vorgaben des Sozialgesetzbuchs vor. Zu Beginn des Dienstes bei der Bundeswehr muss eine private oder gesetzliche Pflegeversicherung bestehen.
Für Soldaten, die während ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung fortführen, besteht eine Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung. Privat versicherte Soldaten müssen während einer Anwartschaftsversicherung den Versicherungsschutz der privaten Pflegeversicherung aufrecht erhalten. Besteht noch keine Krankenversicherung muss eine Versicherung in der sozialen Pflegeversicherung erfolgen.
Wer keine Pflegeversicherung abschließt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung sieht verschiedene Leistungen vor, die in Abhängigkeit von der Pflegestufe erbracht werden:
- Pflegegeld
- Hilfsmittel
- Erstattung von Aufwendungen für stationäre Pflege
- Zuschüsse zum Umbau der Wohnungen
- soziale Sicherheit für die pflegende Person
Bundeswehrangehörige als pflegende Angehörige
Wer als Angehöriger der Bundeswehr Angehörige pflegen will, kann sich, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, für bis zu zehn Tage freistellen lassen. In Härtefällen ist nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums eine Freistellung von bis zu sechs Monaten möglich. Der Lohn wird in dieser Zeit nicht weitergezahlt. Im Rahmen der Dienstvorschrift „Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“ haben Bundeswehrangehörige die Möglichkeit, einen Telearbeitsplatz zu beanspruchen. Auf diese Weise kann die Pflege eines Angehörigen erleichtert werden. Nach den Vorgaben darf die Einrichtung des Arbeitsplatzes nach Beantragung nicht länger als drei Monate dauern. Bei Fragen unterstützt der Sozialdienst der Bundeswehr.
Zusätzliche Absicherung für Bundeswehrangehörige
Mit zunehmendem Lebensalter steigt auch das Pflegefallrisiko. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der entstehenden Kosten im Pflegefall ab. Eine private Vorsorge ist auch für Angehörige der Bundeswehr sinnvoll. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine zusätzliche Vorsorge zu treffen:
Mit der Pflegetagegeldversicherung entscheiden Bundeswehrangehörige sich für eine Absicherung, die im Pflegefall zur freien Verwendung an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt ohne Vorlage eines Kostennachweises und ist ideal für alle Pflegebedürftigen, die von Ehrenamtlichen oder Angehörigen gepflegt werden. Sie erhalten das Geld auf ihr Konto überwiesen und können nach eigenem Ermessen darüber verfügen. Die genaue Höhe des Pflegetagegeldes ist von der Pflegestufe abhängig. In der Regel wird bei der statischen Versicherungsvariante ein Pflegegeld für die Pflegestufe III vereinbart und in den anderen Pflegestufen erfolgt eine anteilige Auszahlung. Der volle Satz wird nur in der Pflegestufe III ausgezahlt. Möglich ist auch eine flexible Tarifvariante. Hier setzt der Versicherte für jede Stufe ein Pflegegeld fest, das dann in voller Höhe überwiesen wird.
Eine Sonderform der Pflegetageldversicherung ist die staatlich geförderte Pflege-Bahr-Versicherung. Hier zahlen Versicherte mindestens zehn Euro monatlich in ihren Vertrag ein und erhalten dafür eine staatliche Förderung in Höhe von fünf Euro. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss die Versicherung bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Förderung wird direkt dem Versicherungskonto gutgeschrieben. Im Vergleich zu einer ungeförderten Versicherung bietet die Pflege-Bahr-Versicherung ein abgespecktes Leistungsniveau. Wer die staatliche Förderung beanspruchen will, sollte daher eine geförderte und eine ungeförderte Versicherung kombinieren. Zudem lohnt sich ein Vergleich mit anderen Varianten.
Eine weitere Möglichkeit ist die Pflegekostenversicherung. Diese Versicherung übernimmt Kosten im Pflegefall bis zu einer bestimmten Höhe oder stockt die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse zu einem bestimmten Anteil auf. Vorteil ist, dass die Leistungen bei dieser Variante stets auf die aktuellen Kosten berechnet werden und so stets dem aktuellen Kostenniveau angepasst sind. Die Erstattung der Kosten erfolgt nach Vorlage von Rechnungen. In der Regel wird direkt mit einem professionellen Pflegedienst abgerechnet. Wer auf die Pflege von Angehörigen setzt, geht bei dieser Versicherungsoption leer aus. Die Pflegekostenversicherung ist geeignet für Versicherte, die später eine professionelle Pflege in Anspruch nehmen.
Die Pflegerentenversicherung ist eine sehr flexible Variante, die im Gegensatz zu den anderen Versicherungen jedoch deutlich teurer ist. Die Versicherung ist bei der Beitragsgestaltung sehr anpassungsfähig und es sind auch Einmalzahlungen möglich. Bei einer Kündigung ist die Pflegerentenversicherung die einzige Versicherung, die einen Teil der eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Die Versicherung funktioniert nach dem Prinzip einer Lebensversicherung. Die Pflegeleistungen werden in Form einer Rente ausgezahlt. Dabei erhalten Versicherte auch die bis dahin erwirtschafteten Überschüsse, die allerdings bei einem geringen Zinsniveau, wie es seit einiger Zeit herrscht, eher gering ausfallen.
Für welchen zusätzlichen Schutz Bundeswehrangehörige sich entscheiden, hängt von den individuellen Ansprüchen ab. Ratsam ist der Abschluss einer privaten Vorsorge in jedem Fall, da die Kosten bei einem Pflegefall sehr hoch ausfallen und die gesetzliche Versicherung nicht alles abdecken kann.