Pflegeversicherung Beitragssatz
- Die Pflegeversicherung als Bestandteil der Sozialversicherung
- Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung
- Übersicht Beitragssätze Pflegeversicherung
- Beiträge in der privaten Pflegeversicherung
- Rentner in der Pflegeversicherung
- Selbständige in der Pflegeversicherung
- Mit der Pflegezusatzversicherung die Lücke schließen
Die Pflegeversicherung als Bestandteil der Sozialversicherung
Die deutsche Bevölkerung wird immer älter. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber zum 1.1.1995 die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Damit soll das Pflegerisiko im Alter gemindert werden. Um eine ausreichende Vorsorge zu treffen, sollten Versicherte nicht nur auf die gesetzliche Pflegepflichtversicherung setzen, sondern auch privat vorsorgen.
Während die Beiträge bei Einführung der Pflegeversicherung noch bei einem Prozent vom Bruttoeinkommen lagen, betragen sie seit dem 1.1.2016 2,35 Prozent. Zum 1.1.2017 ist eine Anpassung auf 2,55 Prozent geplant.
Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils den hälftigen Beitrag. Zur Finanzierung der Arbeitgeberbeiträge wurde bei Einführung der Pflichtversicherung ein Feiertag gestrichen. Lediglich im Freistaat Sachsen gab es keine Feiertagsstreichung. Hier finanzieren sich die Beiträge nicht paritätisch, Arbeitnehmer müssen in Sachsen einen höheren Anteil übernehmen. In allen Bundesländern gibt es einen Aufschlag für Kinderlose, der 0,25 Prozent beträgt. Diesen Beitragszuschlag, der bei allen Kinderlosen erhoben wird, die mindestens 23 Jahre alt sind und nach dem 31.12.1939 geboren wurden, zahlen Arbeitnehmer allein. Selbständige zahlen den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil. Auch Rentner erhalten keine Zuschüsse und müssen für den Beitrag allein aufkommen.
Übersicht Beitragssätze Pflegeversicherung
Beitragssatz Pflegeversicherung 2016
- Arbeitnehmer 1,175 Prozent
- Arbeitgeber 1,175 Prozent
- Kinderlose Arbeitnehmer 1,425 Prozent (1,175 Prozent zzgl. 0,25 Prozent Aufschlag)
Ausnahme für den Freistaat Sachsen
- Arbeitnehmer 1,675 Prozent
- Arbeitgeber 0,675 Prozent
- Kinderlose Arbeitnehmer 1,925 Prozent (1,675 Prozent zzgl. 0,25 Prozent)
Beitragssatz Pflegeversicherung 2017
- Arbeitnehmer 1,275 Prozent
- Arbeitgeber 1,275 Prozent
- Kinderlose Arbeitnehmer 1,525 Prozent (1,275 Prozent zzgl. 0,25 Prozent)
Ausnahme für den Freistaat Sachsen
- Arbeitnehmer 1,775 Prozent
- Arbeitgeber 0,775 Prozent
- Kinderlose Arbeitnehmer 2,025 Prozent (1,775 Prozent zzgl. 0,25 Prozent)
Beim Höchstbeitrag zur Pflegeversicherung gilt die Beitragsbemessungsgrenze, die jedes Jahr neu festgelegt wird. Für das Jahr 2016 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze
- 50.850 Euro jährlich bzw.
- 4.237.50 Euro monatlich
Damit liegt der Höchstbeitrag bei monatlich
- 99,58 Euro
Angestellte Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte der Höchstbeiträge. Eine Ausnahme gibt es im Freistaat Sachsen, wo Arbeitnehmer maximal 70,97 Euro zahlen. Der Zuschlag für Kinderlose beträgt in beiden Fällen 10,59 Euro monatlich.
Beiträge in der privaten Pflegeversicherung
Wer nicht gesetzlich sondern privat krankenversichert ist, muss sich in einer privaten Pflegeversicherung absichern. Hier richten sich die Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern werden nach dem
- Alter und
- dem Gesundheitszustand
des Versicherten errechnet. In der privaten Pflegeversicherung ist die Finanzierung nicht umlagenfinanziert. Es werden Rückstellungen gebildet, um die Beiträge für das Alter stabil zu halten.
Der Arbeitgeber übernimmt nicht den hälftigen Beitrag, sondern zahlt einen Zuschuss. Dieser entspricht der Höhe des Arbeitgeberanteils, der für die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zu entrichten wäre. Maximal übernimmt der Arbeitgeber bei Privatversicherten die Hälfte des Beitrags.
Bei Einführung der Pflegeversicherung hat der Gesetzgeber für Mitglieder, die bereits vor dem Stichtag 1.1.1995 Mitglied einer privaten Krankenversicherung waren, den Beitrag zur privaten Pflegeversicherung auf den maximalen Beitrag der sozialen Pflegeversicherung begrenzt. Wer später Mitglied einer privaten Krankenversicherung geworden ist, zahlt fünf Jahre lang den vollen Beitrag, auch wenn dieser über den gesetzlichen Höchstbeitrag hinausgeht. Sind die fünf Jahre abgelaufen, gilt die Begrenzung. Da bei einigen Mitgliedern der privaten Pflegeversicherung durch die Begrenzung eine kalkulatorische Lücke bei der Beitragszahlung entstehen kann, wird die entstehende Differenz im Umlageverfahren auf alle Mitglieder verteilt. Wer in dem als Notlagentarif konzipierten Basistarif der privaten Krankenversicherungen abgesichert ist, hat jederzeit Anspruch auf eine Begrenzung des Beitrags auf den Höchstbeitrag. Das heißt, die fünfjährige Frist gilt bei diesen Versicherten nicht.
Kinder des Privatversicherten, die nicht erwerbstätig sind, sind bis zum 23. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. Für Kinder die sich in einer Ausbildung befinden, gilt die Grenze bis zum 25. Lebensjahr. Wird ein anerkannter Freiwilligendienst oder Wehrdienst absolviert, verlängert sich der Versicherungszeitraum um diese Frist.
Rentner in der Pflegeversicherung
Rentner müssen allein für die Beiträge zur Pflegeversicherung aufkommen. Gilt die Versicherungspflicht, so werden die Beiträge zur Pflegeversicherung zusammen mit den Beiträgen für die Krankenversicherung von der Rente einbehalten. Kinderlose Rentner, die nach dem 1.1.1940 geboren wurden, zahlen einen Zuschlag von 0,25 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass Rentner, bei denen Kinder bisher nicht berücksichtigt wurden, sofort einen Nachweis bei ihrem Rentenversicherungsträger vorlegen sollten. Privatversicherte Rentner müssen eine Pflegeversicherung bei einem privaten Anbieter abschließen.
Selbständige in der Pflegeversicherung
Selbständige müssen sich selbst um eine Kranken- und Pflegeversicherung kümmern. Sie sind von der Versicherungspflicht befreit, so dass sie sich entweder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat bei einem anderen Anbieter versichern können. Es gilt der Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“, so dass die Pflegeversicherung dort abgeschlossen werden muss, wo auch die Krankenversicherung besteht. Die Beitragshöhe bei Selbständigen und Freiberuflern richtet sich in der gesetzlichen Pflegeversicherung nach dem Einkommen. Dabei zahlen die Versicherten den vollen Beitragssatz selbst ohne einen Arbeitgeberzuschuss zu erhalten. Auch der Zuschlag für Kinderlose ist entsprechend zu entrichten. Bei einer privaten Pflegeversicherung richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen der Selbständigen sondern orientiert sich am Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten.
Mit der Pflegezusatzversicherung die Lücke schließen
Auch wenn die Pflegeversicherung ein wichtiger Pfeiler der Sozialversicherung ist, sollten Versicherte auch private Vorsorge treffen. Im Pflegefall müssen Versicherte einen großen Teil der Kosten selbst übernehmen und die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind nicht ausreichend. Um die Lücke zu schließen, ist daher der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ratsam. Hier gibt es verschiedene Modelle, um eine effektive Vorsorge zu treffen.