Pflegeversicherung Beamte
Beamte in der Pflegeversicherung
Zum 1.1.1995 wurde die Pflegeversicherungspflicht eingeführt. Beamte sind nicht wie andere Arbeitnehmer automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung abgesichert, sondern müssen eine eigene Vorsorge treffen. Im Rahmen der Beihilfe übernimmt der Dienstherr zwischen 50 und 70 Prozent der Kosten im Pflegefall, die entstehende Lücke müssen Beihilfeberechtigte mit einer ergänzenden Versicherung schließen. Die genaue Höhe der Beihilfeleistungen ist von der Pflegestufe abhängig. Dabei haben Beamte die Möglichkeit, sich freiwillig in der sozialen Pflegeversicherung abzusichern oder eine private Pflegeversicherung abzuschließen.
Die Feststellung des Pflegefalls und die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt bei privaten Versicherungen durch das Unternehmen Medicproof GmbH, das für die privaten Krankenversicherer tätig ist. Bei gesetzlich Versicherten ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen für die Beurteilung zuständig.
Beitrag zur Pflegeversicherung für Beamte
Beamte, die sich für eine freiwillige Absicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden, sind damit auch Mitglied der sozialen Pflegeversicherung. Als freiwillig Versicherte zahlen sie einen Beitrag in Höhe von
- 1,175 Prozent
Dieser Anteil entspricht dem hälftigen Beitragssatz von 2,35 Prozent, den auch Arbeitnehmer in die soziale Pflegeversicherung einzahlen. Auch für Beamte gilt die Beitragsbemessungsgrenze, das heißt, der maximale Höchstbeitrag auf den die Pflegeversicherungsbeiträge berechnet werden, liegt bei 4.237,50 Euro monatliche (Stand 2016). Bei der Bemessung des Einkommens werden auch Einkünfte einbezogen, die Beamte neben ihren Dienstbezügen erhalten. Für Kinderlose gilt ab einem Alter von 23 Jahren ein Beitragsaufschlag von 0,25 Prozent.
Im Pflegefall übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung die Hälfte der Leistungen, die andere Hälfte erbringt der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe.
In der Regel entscheiden sich Beamte jedoch für eine private Absicherung. Die Anbieter haben spezielle Beihilfetarife im Portfolio. Dabei gibt es drei verschiedene Möglichkeiten der privaten Vorsorge:
- Pflegetagegeldversicherung
- Pflegekostenversicherung
- Pflegerentenversicherung
Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend müssen die Beihilfetarife mindestens die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung abdecken. Sinnvoll ist es, einen weitergehenden Versicherungsschutz vereinbaren, da die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung lediglich eine Grundsicherung darstellen.
Pflegetagegeldversicherung
Besonders häufig entscheiden Versicherte sich für eine Pflegetagegeldversicherung. Im Pflegefall zahlt die Versicherung einen vertraglichen vereinbarten Tagessatz an den Versicherten aus. Kostennachweise sind nicht vorzulegen, der Betrag wird zur freien Verwendung ausgezahlt, so dass der Pflegebedürftige nach eigenem Ermessen darüber verfügen kann. Besonders vorteilhaft ist diese Versicherung wenn Ehrenamtliche oder Angehörige pflegen. Die meisten Anbieter haben mit einem
- statischen Tarif und einem
- flexiblen Tarif
zwei verschiedene Optionen im Angebot. Bei der statistischen Variante wird für die Pflegestufe III ein bestimmtes Tagegeld vereinbart. In einer anderen Pflegestufe wird ein prozentualer Anteil dieses Tagegeldes ausgezahlt, nur in der dritten Pflegestufe erhält der Versicherte 100 Prozent. Bei einem flexiblen Tarif setzt der Versicherte für jede Pflegestufe ein eigenes Tagegeld fest. Theoretisch ist es also möglich, jede Pflegestufe mit dem gleichen Satz abzusichern. Im Pflegefall erhält der Versicherte dann unabhängig von der Pflegestufe stets den gleichen Betrag. Bei der flexiblen Tarifwahl kommt es also auf die individuellen Ansprüche des Versicherten an.
Pflegekostenversicherung
Versicherte, die im Pflegefall auf professionelle Hilfe setzen, entscheiden sich für eine Pflegekostenversicherung. Die Auszahlung erfolgt nicht an den Versicherten, sondern nach Vorlage von Kostennachweisen in der Regel direkt an einen Pflegedienst. Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, der Absicherung: Entweder werden die Leistungen der gesetzlichen Versicherung um einen bestimmten Prozentsatz erhöht, oder die Kosten werden bis zu einer maximalen jährlichen Obergrenze übernommen. Vorteilhaft ist, dass sich die Versicherung der Kostenentwicklung anpasst. Leistungen von Ehrenamtlichen oder Angehörigen, die die Pflege übernehmen werden hier nicht übernommen.
Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung zahlt im Pflegefall eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente. Die Versicherung wird von privaten Lebensversicherern angeboten und ähnelt einer Kapitallebensversicherung. Während der Laufzeit erwirtschaftete Überschüsse werden ebenfalls ausgezahlt. Die genaue Höhe hängt jedoch von der Entwicklung des Kapitalmarktes ab und kann bei Vertragsabschluss nicht angegeben werden. Die Höhe der Rente richtet sich nach der festgesetzten Summe und orientiert sich zudem an der Pflegestufe. Im Gegensatz zu anderen Versicherungsmöglichkeiten ist die Pflegerentenversicherung deutlich flexibler. Einmalzahlungen oder Beitragsunterbrechungen sind möglich. Bei einer Kündigung erhält der Versicherungsnehmer einen Teil der eingezahlten Beiträge zurück. Auch im Todesfall der versicherten Person können Hinterbliebene mit einer Rückzahlung rechnen. Die Flexibilität hat allerdings ihren Preis, denn die Pflegerentenversicherung ist deutlich teurer als andere Versicherungen.
Zusatzpflegeversicherung für Beamte
Für welche Zusatzversicherung Beamte sich entscheiden, ist vom Einzelfall abhängig. Bei Abschluss sollten Beamte jedoch einige Kriterien genauer im Blick haben. So sollte die Versicherung bereits Leistungen ab Pflegestufe 0 erbringen. Empfehlenswert sind Versicherungen, bei denen bei Eintritt des Pflegefalls keine Beiträge mehr berechnet werden. Zudem sollte bei Vereinbarung einer Dynamik keine Gesundheitsprüfung notwenig werden.