Was zahlt die PKV bei Corona-Erkrankungen?
Was zahlt die PKV bei einer Corona-Erkrankung?
Der Leistungsumfang der Privaten Krankenversicherung richtet sich nach der konkreten Erkrankung. Spezielle COVID-19 oder Corona-Leistungen sind in der Verträgen nicht festgehalten.
Das bedeutet: Alle medizinisch nötigen Kosten sind in der PKV genau so wie in der Gesetzlichen abgedeckt. Es bedarf für ärztlich angeordnete Tests und folgende Behandlungen keiner ergänzenden Vertragsvereinbarungen.
Tests in Eigenregie übernimmt die PKV hingegen nicht. Es gilt der Grundsatz der konkreten medizinischen Notwendigkeit und ärztlichen Verordnung. Das gilt auch im Zusammenhang mit Behandlungsmethoden, die von nichtärztlicher Seite angewandt werden sollen. Was nicht wissenschaftsmedizinisch anerkannt ist, wird in der Regel nicht von der PKV erstattet. Wenn Sie eine solche Behandlung planen, fragen Sie im Vorfeld bei Ihrer Versicherung nach.
Ist die Quarantäne ein Arbeitsausfall – gibt es Krankentagegeld?
Wer eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, erhält nach einer bestimmten Anzahl von Arbeitsunfähigkeitstagen Krankentagegeld. Gilt das bei verordneter Quarantäne?
- Ob Sie in Quarantäne Krankentagegeld bekommen, richtet sich danach, ob eine Erkrankung vorliegt und ob die Arbeit zu Hause tatsächlich unterbrochen wird. Angestellte im Homeoffice erhalten kein Krankentagegeld, auch wenn sie privat versichert sind, sondern die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall greift.
- Sind Sie hingegen erkrankt und die Quarantäne gilt im Zusammenhang mit dem Heilungsprozess und ist Teil der medizinisch nötigen Maßnahmen, tritt auch die Krankentagegeldversicherung ein.
Es richtet sich also nach dem konkreten Fall: Die Quarantäne allein ist kein Eintrittsgrund für die Tagegeldversicherung. Homeoffice ohnehin nicht. Erkrankung und Genesungsprozess hingegen schon.
Zahlt die PKV meine Maske?
In einigen Bundesländern gilt seit Ende April eine Bedeckungspflicht für Mund und Nase – die sogenannte Maskenpflicht.
Die Frage ist: Welche PKV-Tarife erstatten die Kosten dafür?
Aktuelle Antwort: Die PKV übernimmt keine Kosten für Mittel, die zur Prävention angeschafft werden. Dazu zählen neben den Masken auch Desinfektionsmittel und medizinische Handschuhe. Die privaten Versicherer folgen dabei dem Grundsatz: Was nicht medizinisch wirksam ist, wird nicht erstattet. Derzeitige Mittel zur Einschränkung der Infektionen sind zwar grundsätzlich empfehlenswert, tragen aber keinen spezifischen Nachweis gegen Coronaviren.
Die Kostenerstattung erfolgt auch dann nicht, wenn eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske besteht. Den genauen Formulierungen der Verordnungen nach, gilt keine konkrete Maskenpflicht, sondern eine Verpflichtung, Mund und Nase in bestimmten Teilen der Öffentlichkeit zu bedecken. Dazu können auch Schals und Stofftücher dienen.