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Von A wie Allergie bis Ü wie Übergewicht – wie Risikozuschläge bewertet werden

Wann erheben private Krankenversicherungen einen Risikozuschlag?


Private Krankenversicherungen entwerfen ihre Tarifgruppen insbesondere für junge Menschen, die bei Eintritt in die Versicherung möglichst kerngesund sein sollten. Wenn die Tarifgruppe altert, ist das Erkrankungsrisiko deutlich niedriger als bei einer gemischten Gruppe, die alle Alters- und Risikogruppen umfasst. Dadurch bleiben Ausgaben und Beitragskosten für die Versicherung kalkulierbar.

Was ist ein Risikozuschlag?

Haben also Menschen mit Vorerkrankungen keine Chance auf eine Aufnahme in die PKV? Doch! Sie müssen allerdings damit rechnen, zusätzlich zu ihrer Versicherungsprämie einen Risikozuschlag zu zahlen. Der normale Beitrag erhöht sich dabei um einen prozentualen Aufpreis, der bis zu 60 Prozent betragen kann. Im Durchschnitt verlangen die Versicherer jedoch einen Risikozuschlag in Höhe von 25-30 Prozent des Beitrags.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten ein zweites Modell an. Kunden können für ihre Vorerkrankung einen Leistungsausschluss im Vertrag vereinbaren. In diesem Fall zahlen sie den Normalbeitrag, müssen allerdings alle Behandlungskosten, die im Zusammenhang mit der Vorerkrankung stehen, selbst übernehmen.

Schließlich kann sich der Versicherte noch für eine Art Zwischenlösung beider genannter Möglichkeiten entscheiden. Dann zahlt er einen Risikoaufschlag lediglich für bestimmte Leistungsbausteine seines Vertrages, die mit seiner Vorerkrankung in Verbindung stehen.

Die kritischen Vorerkrankungen

Die Krankheiten, die private Versicherungen als Risikofaktor einstufen, sind hinlänglich bekannt. Dazu zählen folgende Vorerkrankungen:

  • Rückenbeschwerden
  • Bluthochdruck
  • Diabetes
  • Nierensteine
  • Schilddrüsenerkrankungen
  • Magengeschwüre
  • Meniskusbeschwerden
  • Krampfadern
  • Schuppenflechte
  • Allergien
  • Heuschnupfen
  • Migräne
  • Übergewicht

Wie die Versicherungsgesellschaften solche Vorerkrankungen im Einzelfall bewerten, kann jedoch voneinander abweichen. Der Antragsteller sollte auf jeden Fall davon ausgehen, dass der Versicherer vorab eine gründliche Gesundheitsuntersuchung verlangt.

Übergewicht

Beim Thema Übergewicht ist der Body-Mass-Index der entscheidende Faktor. Überschreitet der Antragsteller das Normalgewicht um mehr als 20 Prozent, verlangen die meisten Versicherer einen Risikozuschlag. Ab 40 % Übergewicht kann es sogar passieren, dass der Anbieter die Aufnahme des Kunden verweigert.

Diabetes und Bluthochdruck

Auch Diabetes und schwerere Fälle von Bluthochdruck können zum Ausschluss führen. Eine Ausnahme bildet hier Altersdiabetes, sofern sie nicht mit Insulin behandelt werden muss. Allerdings nimmt die PKV durchaus Abstufungen vor in Abhängigkeit vom jeweiligen Erkrankungsgrad.

Allergien, Heuschnupfen und Schuppenflechte

Versicherungsnehmer mit Allergien werden in der Regel nicht vom Vertrag ausgeschlossen, müssen aber häufig einen Risikozuschlag leisten. Hier ist wiederum die Schwere der Allergie entscheidend. Leichte Allergien wirken sich nicht nachteilig auf die Prämie aus. Wer unter Heuschnupfen oder einer Allergie mit Asthma als Folgeerscheinung leidet, kommt hingegen selten um einen Aufpreis herum. Bei Schuppenflechte sind die Größe und die Stelle, an der sich das Ekzem ausbreitet, ausschlaggebend für die Bewertung der PKV.

Magengeschwüre und Nierensteine

Bei Magengeschwüren interessiert die Versicherungsgesellschaft, wie häufig diese Probleme auftreten und wie lange der Patient bereits beschwerdefrei ist. Beschwerdefreiheit spielt auch bei Nierensteinen eine wichtige Rolle. Zwischen Antragstellung bei der PKV und dem letzten Nierensteinbefall sollte mindestens ein Jahr verstrichen sein.

Befreiung von Risikozuschlag möglich

Versicherungsnehmer können sich im Übrigen nachträglich wieder von einem Risikozuschlag befreien lassen. Voraussetzung dafür ist, dass sie mehrere Jahre nach Vertragsabschluss beschwerdefrei geblieben sind. Der genaue Zeitraum schwankt von Versicherer zu Versicherer. Ein ärztliches Attest reicht dann aus, um den Risikozuschlag aus dem Vertrag streichen zu lassen.

Vorerkrankungen auf keinen Fall verschweigen

Umgekehrt sollten Antragsteller es tunlichst vermeiden, beim Ausfüllen des Antragsformulars bestehende Vorerkrankungen zu verschweigen. Denn die Versicherungsgesellschaften können bei typischen Erkrankungen wie einem Rückenleiden sehr penibel sein. Sie recherchieren dann die Vorgeschichte des Patienten nach.

Stoßen sie in der Krankenakte auf eine entsprechende Behandlung vor Vertragsabschluss, kann damit der gesamte Versicherungsschutz hinfällig sein. Alternativ können Versicherer rückwirkend für den kompletten Versicherungszeitraum eine Nachzahlung des Risikozuschlags einfordern.