Unzureichende Patienteninformation bei IGeL-Leistungen
Kassenpatienten können mit den sogenannten IGeL-Leistungen individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, für die sie selbst zahlen müssen. Diese Kosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Die meisten Patienten fühlen sich dabei jedoch nicht ausreichend über mögliche Schäden in Kenntnis gesetzt. Der IGeL-Monitor informiert über zusätzliche Angebote der Arztpraxen.
Umfangreiche Information des Patienten
Nach Angaben des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen MDS nimmt jeder Zweite Versicherte individuelle Gesundheitsleistungen in einer Arztpraxis in Anspruch. Drei Viertel der Patienten fühlen sich dabei jedoch nur unzureichend informiert. Der MDS erläutert in einer Pressemitteilung, dass bei vielen Fachärzten die zusätzlichen Leistungen angeboten würden, Aufklärung und Information des Patienten dabei aber manchmal in den Hintergrund gerate. Der Verband betont, die Selbstzahler müssten ausführlich über Nutzen und Risiken der Leistungen aufgeklärt werden. Hilfreich seien dabei schriftliche Informationen. Zudem dürfe der Patient nicht unter Druck gesetzt werden, sondern müsse eine ausreichende Bedenkzeit erhalten.
IGeL-Monitor erläutert verschiedene Zusatzleistungen
Mit dem IGeL-Monitor stellt der MDS Patienten ein Portal zur Verfügung, auf dem umfangreiche Informationen gebündelt werden. Patienten sollen hier die Möglichkeit haben, sich für oder gegen eine IGeL-Leistung zu entscheiden. Täglich nutzen zwischen 1.000 und 3.000 Besuchern das Portal. Eigenen Angaben zufolge will der MDS mit dem Monitor das Informationsgefälle zwischen Arzt und Patient verringern und fundierte und allgemeinverständliche Informationen bieten. Inzwischen beschreibt das Portal insgesamt 41 IGeL-Leistungen, so dass Patienten sich bewusst entscheiden können, ob sie das entsprechende Angebot in Anspruch nehmen wollen. Der MDS betont, dass viele Zusatzleistungen, die in den Praxen angeboten würden, einer wissenschaftlichen Bewertung nicht Stand hielten. In vielen Fällen gäbe es für den Patienten keinen Nutzen, sondern einen Schaden durch die zusätzliche Behandlung.