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Sport und Fitnesskurse auf Kosten der Krankenkasse

Krankenkassen bieten Zuschüsse für Sportkurse und Fitnesscenter


Wer sportlich aktiv ist, fördert seine Gesundheit. Die Krankenkassen bezuschussen deshalb unter gewissen Umständen die sportlichen Aktivitäten ihrer Mitglieder. Von dieser Möglichkeit, Geld zu sparen, ahnen jedoch die meisten Kunden nichts.

GKV soll Präventivmaßnahmen fördern

Seit 2006 existiert ein sogenannter „Leitfaden Prävention“, der auf Absprachen der gesetzlichen Krankenkassen basiert. Es handelt sich dabei um eine praktische Umsetzung von § 20 und § 20a des Sozialgesetzbuches. Demgemäß sollen die Krankenversicherungen aktiv auf gesundheitsfördernde Maßnahmen bei ihren Mitgliedern hinwirken. Der „Leitfaden Prävention“ befürwortet vor diesem Hintergrund ausdrücklich die Bezuschussung von Fitnesskursen.

Welchen Krankheiten soll vorgebeugt werden?

Voraussetzung ist, dass die Kurse konkreten Krankheiten vorbeugen oder bei bereits bestehenden Erkrankungen den körperlichen Zustand des Patienten verbessern. Um in den Genuss des Zuschusses zu kommen, müssen die Versicherungsnehmer allerdings Sportkurse besuchen, die von diplomierten Sportlehrern oder -wissenschaftlern sowie anderweitig lizenzierten Kursleitern abgehalten werden. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Gruppenkurse.

Welche Kurse sind förderungswürdig?

Auf der Liste der anerkannten Krankheitsbilder stehen Rückenleiden, Muskelerkankungen, Diabetes, Herzinfarkt, Schlaganfall und andere Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Als Sportarten werden zum Beispiel Aqua-Jogging, Nordic Walking oder auch Yoga unterstützt. Aerobickurse oder Tanzstunden gehören hingegen nicht zu den subventionierten Bewegungsformen. Allerdings gewähren die Krankenkassen teilweise auch Zuschüsse für organisierte Reisen, sofern diese mit einem Kursangebot für Sportaktivitäten verbunden sind.

Welche Zuschüsse erhalten Versicherte?

Die Krankenkassen haben inzwischen eine Reihe von Fitnesskursen im Sortiment, die sie selbst ausrichten. Bei diesen Veranstaltungen übernehmen sie in der Regel auch alle Teilnehmergebühren für ihre Mitglieder. Wer sich lieber selbst ein Sportstudio sucht, um einen entsprechenden Kurs zu belegen, bekommt immerhin noch einen Kostenzuschuss von etwa 80 % ausbezahlt. Allerdings werden pro Kalenderjahr maximal zwei Kurse gefördert.

Wie beantragen Sie den Zuschuss?

Um die Kostenerstattung zu beantragen, reicht es aus, die Teilnahmebestätigung bei der Krankenkasse einzureichen. Damit Sie sichergehen können, in den Genuss der Kostenübernahme zu kommen, sollten Sie im Vorfeld auf jeden Fall den Leistungskatalog Ihres Versicherungsanbieters genaustens studieren.

Auch jährliche Bonuszahlungen sind möglich

Abgesehen von Zuschüssen zahlen etliche Versicherer ihren Mitgliedern auch Prämien aus, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Boni sind zum Beispiel als Belohnung für normalgewichtige Kunden, Nichtraucher und Patienten möglich, die regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung gehen.

Bei der Deutschen BKK können Versicherte so bis zu 100 Euro im ersten Mitgliedsjahr als Prämie einstreichen. Ab dem zweiten Jahr der Mitgliedschaft sind es bereits 150 Euro. Die IKK ist noch spendabler und zahlt pro Jahr sogar bis zu 300 Euro an Bonus aus. Auch die DAK gewährt Geld- und Sachleistungen für eine gesundheitsbewusste Lebensweise.