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Rezeptpflichtige Medikamente: EuGH hält Preisbindung für unzulässig

Die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente auf dem deutschen Markt verstößt gegen geltendes EU-Recht. Das entschied der Europäische Gerichtshof in der vergangenen Woche.


Rechtswidrige Beschränkung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs

Ausländische Apotheken, die Medikamente innerhalb der EU an Kunden in Deutschland versenden, sind an die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung gebunden. Darin sehen die Richter eine rechtswidrige Beschränkung innerhalb des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Der Zugang zum deutschen Markt könnte aufgrund der geltenden Regelungen für Anbieter aus anderen Mitgliedsstaaten erschwert werden. Für ausländische Anbieter ist ein Online-Versand die einzige Option, um Waren auf dem deutschen Markt anzubieten. Da es bei einer Online-Bestellung keinerlei Beratung gibt, haben diese Händler nach Ansicht der Richter lediglich die Möglichkeit, über den Preis einen Vorteil zu bieten. Zwar könnten Beschränkungen zum Schutz der Gesundheit und des Lebens den freien Warenverkehr reglementieren, dafür ist die Preisbindung nach Ansicht der Luxemburger Richter jedoch nicht geeignet.


Bundesgesundheitsministerium will einheitliche Preise

Das Bundesgesundheitsministerium will mit der Preisfestsetzung verhindern, dass Patienten, die Medikamente benötigen, Kosten bei verschiedenen Apotheken vergleichen müssen. Darüber hinaus soll die Preisbindung für bezahlbare Medikamente und Krankenkassenbeiträge sorgen. Seit 2012 galt diese Preisbindung auch für ausländische Versandapotheken, die nach Deutschland liefern. Im vorliegenden Fall verhandelte der Europäische Gerichtshof eine Absprache zwischen dem niederländischen Anbieter Doc Morris und der Deutschen Parkinson Vereinigung. Mitglieder der Vereinigung profitieren bei einer Bestellung von einem Bonussystem. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sah darin jedoch einen Verstoß gegen geltendes deutsches Recht. Es kam zu Verhandlungen in verschiedenen Instanzen, letztlich landete der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof.


Urteil bringt Vorteile für GKV- und PKV-Versicherte

Für Patienten, die ihre Medikamente künftig bei einer ausländischen Versandapotheke bestellen, könnte das Urteil also Vorteile mit sich bringen. Erkrankte, die regelmäßig auf Medikamente angewiesen sind, könnten von Vergünstigungen profitieren. Auch für Privatversicherte, die aufgrund des Selbstbehalts einen bestimmten Teil der Kosten selbst übernehmen müssen, würden von durch den Wettbewerb sparen. Für deutsche Versandapotheken wirkt sich das EU-Urteil nachteilig aus, da hier weiter die Preisbindung gilt. Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken BVDVA forderte in einer Pressemitteilung Bewegung in diese Debatte.