Rentner in der privaten Krankenversicherung
Mit Beginn des Rentenalters erhalten Privatversicherte keinen Arbeitgeberzuschlag für die Gesundheitsvorsorge mehr. Auf Antrag gewährt der Rentenversicherungsträger bei Bezug einer gesetzlichen Rente einen Zuschuss.
Zuschuss rechtzeitig beantragen
Idealerweise beantragen Sie den Zuschuss direkt mit dem Rentenantrag. Sie erhalten einen die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags als Zuschuss, wobei die maximale Leistung auf 7,3 Prozent Ihrer Rente begrenzt ist.
Der Rentenversicherungsträger zahlt den Zuschuss steuerfrei zusammen mit der Rente aus. Während der Rente gilt auch die Verpflichtung zum Abschluss einer Pflegeversicherung für die keine Zulagen gezahlt werden.
Tarif wechseln und Beiträge senken
Gerade im Alter müssen Sie in der privaten Krankenversicherung mit steigenden Beiträgen rechnen. In diesen Fällen ist ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft eine sehr gute Wahl, um hohe Kosten zu reduzieren.