Privaten Krankenversicherungsschutz mit einer Anwartschaft sichern
Wer privaten Krankenversicherungsschutz vorübergehend nicht benötigt, sichert sich seine Ansprüche über eine Anwartschaft. Versicherte haben die Wahl zwischen einer großen und kleinen Anwartschaft. Während der Ruhezeit des Vertrages bestehen keine Ansprüche auf Versicherungsleistungen.
Anwartschaftsversicherung vermeidet Nachteile
Verschiedene Gründe wie ein vorübergehender Auslandsaufenthalt oder ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis können dazu führen, dass die PKV nicht benötigt wird. Bei einer Kündigung würde der Privatversicherte jedoch die Ansprüche aus dem Vertrag verlieren. Bisher gebildete Altersrückstellungen wären verloren. Entscheidet sich der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt erneut für die Mitgliedschaft in der PKV wäre eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Zwischenzeitliche Erkrankungen können die Beiträge, ebenso wie das gestiegene Eintrittsalter, in die Höhe treiben. Um diese Nachteile zu vermeiden, ist eine Anwartschaftsversicherung eine ausgezeichnete Wahl. Die Vorteile der privaten Krankenversicherung bleiben erhalten und der Versicherte kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder in den Vertrag einsteigen.
Große oder kleine Anwartschaft – die Unterschiede
Hier gibt es einen Unterschied zwischen der großen und der kleinen Anwartschaft: Bei der großen Anwartschaftsversicherung bleiben Eintrittsalter und Gesundheitszustand erhalten. Nimmt der Versicherte die private Versicherung zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf, erfolgt das auf Basis des ursprünglichen Eintrittsalters und des Gesundheitszustands zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Bei der kleinen Anwartschaft wird lediglich der ursprüngliche Gesundheitszustand berücksichtigt, Altersrückstellungen werden hier nicht gebildet. Das Eintrittsalter bleibt dem Versicherten bei dieser Variante nicht erhalten.
Die Kosten der Ruheversicherung
Ob der Versicherte sich für eine Anwartschaftsversicherung entscheiden sollte, hängt nicht zuletzt von den Konditionen ab: Die Anbieter verlangen für die Beibehaltung der Rechte einen bestimmten Prozentsatz des ursprünglichen Beitrags. Gerade für Versicherte, die noch nicht lange in der PKV versichert waren, sind die Kosten mit bis zu 50 Prozent des Beitrages recht hoch. Versicherte, die schon seit mehr als 10 Jahren Mitglied der PKV sind, zahlen im Schnitt zwischen 10 und 20 Prozent. Günstiger wird es mit der kleinen Anwartschaft – hier liegen die Kosten um 5 Prozent des ehemaligen Beitrags.