Private Krankenversicherung für Neugeborene
Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, wird auch ein Neugeborenes im Rahmen der Familienversicherung automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Sind die Eltern privat versichert, ist für das Neugeborene ein eigener Vertrag erforderlich.
Rückwirkender Versicherungsschutz
Wichtig ist, dass ein Elternteil mindestens drei Monate vor der Geburt Mitglied einer privaten Krankenversicherung war. Der Aufnahmeantrag für das Kleine muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt werden. Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend bis zum Geburtsdatum. Idealerweise nehmen Sie als Versicherter schon vorher Kontakt zu Ihrem Anbieter auf. Sie haben die Möglichkeit, sich für einen Tarif zu entscheiden. Bietet die Tarifoption für Ihr Kind mehr Leistungen als der eigene Vertrag, kann die Versicherung eine Gesundheitsprüfung verlangen.
Vereinfachte Aufnahmebedingungen ohne Risikoprüfung
Sollten Sie sich für einen gleichwertigen Vertrag entscheiden, gelten vereinfachte Aufnahmebedingungen ohne eine Risikoprüfung. Zudem gibt es keine Wartezeiten bis Leistungen beansprucht werden können.