Private Krankenversicherung bei Hartz 4 – Versicherte müssen Selbstbeteiligung selber tragen
Genauso wie gesetzlich Krankenversicherte können auch Privatversicherte in die Arbeitslosigkeit geraten. Erhalten sie schließlich Hartz 4, kommt das Jobcenter ähnlich wie bei gesetzlich Krankenversicherten teilweise oder vollständig für die Versicherungsbeiträge auf. Je nach Tarif sind die reinen Versicherungsbeiträge aber nicht die einzigen Kosten, die einem Versicherten entstehen können. Sind im Tarif des auf Unterstützung angwiesenen Privat-Versicherten Selbstbehalte vereinbart, muss er dafür selber aufkommen. Je nach Höhe der Selbstbeteiligung können diese Kosten eine große finanzielle Belastung darstellen.
Hartz-4-Empfängerin klagt
Weil mit den reinen Versicherungsbeiträgen die Kosten für eine private Krankenversicherung nicht vollständig abgedeckt sind, klagte eine Hartz-4-Empfängerin darauf, dass das für sie zuständige Jobcenter Karlsruhe bei der Berechnung der Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung auch die Selbstbeteiligung berücksichtigen müssen. Das Sozialgericht in Karlsruhe wies die Klage jedoch zurück. Es verwies in seinem Urteil darauf, dass sich die Zuschüsse des Jobcenters zur privaten Krankenversicherung von Hartz-4-Empfängern ausschließlich an den reinen Beitragskosten bemessen. Eine Übernahme der Selbstbeteiligung käme außerdem deshalb nicht in Frage, da ansonsten Privatversicherte, die den Basistarif abgeschlossen hätten, andernfalls benachteiligt würden.
In der Vergangenheit hatte ein Jobcenter in einem ähnlichen Fall die Kosten für Selbstbeteiligungen als Sonerbelastung anerkannt und Zuschüsse gewährt. Ob es bei dem Urteil bleiben wird, dürfte daher fraglich sein.