Private Krankenkassenbeiträge steuerlich geltend machen
Beiträge zur privaten Krankenversicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen, die Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Auch Beiträge, die Sie für Familienmitglieder entrichten, werden berücksichtigt. Der Gesetzgeber erkennt nur Beiträge an, die dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen.
Beiträge für Basisleistungen absetzen
Das heißt, als Privatversicherter können Sie Beiträge in der Höhe geltend machen, die den Basisleistungen der Versicherer entsprechen. Haben Sie sich für weitergehende Leistungen wie eine Unterbringung im Einzelzimmer bei einem stationären Aufenthalt entschieden, können Sie diese Beiträge nicht absetzen.
Versicherer schlüsselt Beitragsbestätigung auf
Sie erhalten von Ihrem privaten Versicherer eine Aufstellung über die in einem Versicherungsjahr geleisteten Beiträge. Damit Sie diese als Vorsorgeaufwendungen geltend machen können, ist der Beitrag bereits entsprechend nach Basisleistungen und Zusatzleistungen aufgeschlüsselt. Beiträge für die Pflegeversicherung können Sie in voller Höhe bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.