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PKV und Übergewicht – Wann werden Risikozu-schläge erhoben?

Wann erhebt die PKV bei Übergewicht einen Risikozuschlag?


Bei bestimmten Vorerkrankungen oder einer körperlich bedingten Krankheitsanfälligkeit erheben private Krankenversicherungen von ihren Neukunden einen Risikozuschlag. Entsprechend verteuern sich die monatlich zu zahlenden Beiträge. Die Versicherungsgesellschaften argumentieren dabei wie folgt: Wer zum Beispiel stark übergewichtig ist, begibt sich statistisch gesehen häufiger in ärztliche Behandlung.

Von dieser Regelung können auch Versicherte betroffen sein, die bereits Mitglied der PKV sind. Sofern sie aus Kostengründen zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, müssen sie sich in aller Regel einer erneuten Gesundheitsüberprüfung unterziehen. Dies kann den Versicherten im Übrigen auch bei einem Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft passieren, sofern der Vertrag neue Leistungen umfasst. Und die Wahrscheinlichkeit, einen Risikozuschlag zahlen zu müssen, steigt mit jedem Lebensjahr.

Das Problem Übergewicht

Einer der häufigsten Gründe für die Zahlung eines Risikozuschlags ist das Thema Übergewicht. Man könnte annehmen, dass Frauen von dieser Problematik eher betroffen sind als Männer. Schließlich ist die Zielgruppe für Diäten in erster Linie weiblich. Dem ist aber nicht so.

Statistisch gesehen sind Männer in der Altersgruppe zwischen 40 und 45 Jahren wesentlich häufiger übergewichtig und müssen insofern eher mit einem Risikozuschlag rechnen. In konkreten Zahlen ausgedrückt bedeutet dies: Von 100 Frauen in dieser Altersgruppe weisen lediglich 33 ein Übergewicht nach medizinischen Maßstäben auf. Bei gleichaltrigen Männern sind es hingegen 58 von 100.

Body-Mass-Index das Maß aller Dinge

Beim Wechsel in die PKV zieht die Versicherung den sogenannten Body-Mass-Index heran, um über einen eventuellen Risikozuschlag zu entscheiden. Hierzu setzt man Körpergewicht in Bezug zur Körpergröße. Doch der jeweils gültige Body-Mass-Index unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Zudem sollten die Kunden wissen, dass die Versicherungsgesellschaft den Vertragsabschluss ab einem bestimmten Indexwert komplett verweigern wird. Denn dann erscheint den Anbietern das Risiko einer Erkrankung schlichtweg zu groß.

Central hat kulante Grenzwerte

Die Central gilt hinsichtlich ihres Regelwerks bei Übergewicht als recht großzügige Krankenversicherung. Das Unternehmen schließt Antragsteller erst von einem Versicherungsvertrag aus, sofern der Body-Mass-Index 40 oder mehr beträgt. Zwei konkrete Beispiele verdeutlichen, was dies in der Praxis bedeutet.

Ein 120 Kilogramm schwerer Mann erreicht bei einer Körpergröße von 1,80 m diesen Grenzwert. Wenn er bei gleicher Größe 130 Kilogramm oder mehr wiegt, lehnt die Central seinen Antrag ab. Frauen mit einer Körpergröße von 1,60 Meter erreichen die kritische Schwelle ab einem Gewicht von 100 kg.

Magersucht ebenfalls problematisch

Doch nicht nur übergewichtigen Personen droht die Ablehnung. Auch akute Magersucht wird von den Versicherern als problematisch eingestuft. Die erwähnte 1,60 m große Frau dürfte nicht weniger als 43 Kilogramm wiegen, um von der Central angenommen zu werden.

Während sich die Central bei den Grenzwerten vergleichsweise kulant zeigt, ahndet sie jedoch bereits leichte Abweichungen vom Normalgewicht mit Risikozuschlägen. Diese bemessen sich allerdings prozentual zum jeweiligen Body-Mass-Index.

Wie handhaben es andere Versicherer?

Auffällig ist, dass andere Privatversicherer den kritischen Body-Mass-Index deutlich niedriger ansetzen. Bei der HanseMerkur darf der Indexwert lediglich 28 betragen, bei der AXA sind es immerhin 33. Dafür verlangt die HanseMerkur allerdings keine Beitragsaufschläge für leichte Abweichungen vom Normalgewicht.

Um dies nochmals an den konkreten Beispielen zu veranschaulichen: Bei der HanseMerkur darf eine 1,60 m große Frau bis zu 70 kg wiegen, ohne einen Risikozuschlag zahlen zu müssen. Beim 1,80 m großen Mann ist die Risikofreiheit bis zu einem Gewicht von 90 kg gegeben.

Auch Bluthochdruck hat Risikozuschlag zur Folge

Wer unter Bluthochdruck leidet, wird bei vielen Krankenversicherungen Problemen bekommen. Eine Ausnahme stellen diesbezüglich die Central und die Arag dar. Beide nehmen solche Kunden auf, knüpfen dies jedoch an eine Bedingung. Der Patient darf nicht zusätzlich an Diabetes erkrankt sein. In diesem Fall halten beide Versicherer das Risiko für zu groß.

Bandscheibenvorfall wird kritisch gesehen

Besonders kritisch sieht die PKV eine bestehende Krankenvorgeschichte wegen eines Bandscheibenvorfalls. Verschiedene Versicherungsgesellschaften wie die Central, Continentale oder Arag erklären sich nur zur Aufnahme bereit, sofern sie Einsicht in die Krankenakte nehmen dürfen.

Andere Anbieter gewähren den Zutritt erst nach einer bestimmten Frist. Für die Hallesche muss zwischen der Antragsstellung und dem Bandscheibenvorfall mindestens ein Jahr vergangen sein. Wenn der Kunde dann drei Jahre beschwerde- und behandlungsfrei gewesen ist, streicht die Versicherung im Gegenzug den Risikozuschlag.

Die Hanse Merkur legt noch strengere Maßstäbe an. Hier müssen nach einem operativen Eingriff an der Bandscheibe fünf Jahre verstreichen, bevor ein Wechsel möglich ist. Dann behält sich die Krankenkasse jedoch eine neuerliche Gesundheitsprüfung vor, ehe sie abschließend über die Aufnahme entscheidet.