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PKV-Beiträge von der Steuer absetzen

Wer als Privatversicherter seine Steuererklärung für das vergangene Jahr fertigstellt sollte beachten, dass ein großer Anteil des Beitrags steuerlich geltend gemacht werden kann. In einer Pressemitteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung PKV heißt es, mindestens 80 Prozent der Beiträge würden als steuermindernd anerkannt. Bei der Pflegeversicherung erkennt das Finanzamt sogar 100 Prozent der Beiträge an.

Zudem können PKV-Versicherte nicht nur ihre eigenen Beiträge, sondern auch die Kosten für Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder geltend machen, wenn für diese ein Anspruch auf einen Freibetrag oder ein Kindergeldanspruch besteht. Besonders praktisch: In der jährlichen Bescheinigung der privaten Krankenversicherung werden die abzugsfähigen Beträge bereits genau aufgelistet. Laut PKV-Verband können die Bescheinigungen direkt für die Steuererklärung verwendet werden.

Für die neun Millionen Privatversicherten in Deutschland bedeutet das eine deutliche Entlastung, denn nicht der gesamte PKV-Beitrag ist steuermindernd. Lediglich der Beitragsanteil, der einer Basisabsicherung auf GKV-Niveau entspricht, wird vom Finanzamt anerkannt. Dieser Anteil muss für jeden PKV-Versicherten ermittelt werden und wird direkt in der PKV-Bescheinigung angegeben. Das Verfahren zur Berechnung des abzugsfähigen Beitrags ist in der Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung festgelegt.

Wer sich für einen Selbstbehalt in der PKV entschieden hat, kann diese Kosten nicht in seiner Steuererklärung angeben. Darum rät der PKV-Verband zu prüfen, ob eine Verringerung des Selbstbehalts zu einer Reduzierung der Steuerlast führen könne. Das ist jedoch im Einzelfall genau zu ermitteln. Beitragsrückerstattungen führen zu einer Reduzierung der Beiträge und müssen daher entsprechend in Abzug gebracht werden. PKV-Versicherte, die unsicher bei der Geltendmachung ihrer Beiträge sind, sollten einen Steuerberater einschalten.