Pflege- und Krankenversicherung von der Steuer absetzen
Wie Sie Pflege- und Krankenversicherung von der Steuer absetzen können
Eine Reihe von Steuerzahlern ahnt nicht, dass sie ihre Ausgaben für Pflege– und Krankenversicherung steuerlich absetzen und damit jährlich viel Geld sparen können. Die entsprechenden Kosten sind in der Anlage Vorsorgeaufwand anzugeben.
Diese Regelung gilt im Übrigen sowohl für Mitglieder der gesetzlichen als auch privaten Krankenkasse. Seit einigen Jahren können Eltern zudem die Beiträge für mitversicherte Kinder, die bereits volljährig sind, ebenfalls steuerlich geltend machen.
Kosten für gesetzliche Versicherungen in Zeilen 12-17
Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung geben ihre Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung in den Zeilen 12 bis 17 des Formblatts an. Der Arbeitnehmerbeitrag für die Krankenversicherung wird in Zeile 12 eingetragen. Eventuell entrichtete Zusatzbeiträge gehören in Zeile 13. Die Prämien für die gesetzliche Pflegeversicherung werden in Zeile 15 erfasst.
Allerdings müssen Versicherte in ihrer Steuererklärung auch etwaige Erstattungen ihrer Versicherung anzeigen. Die entsprechenden Beträge sind in der Zeile 16 oder 17 der Anlage Vorsorgeaufwand zu vermerken.
Zusatzversicherungen in Zeile 35 und 36
Auf der zweiten Seite des Formblatts können Steuerpflichtige in Zeile 35 Angaben zur Zusatzversicherung machen, sofern sie eine solche abgeschlossen haben. Typische Beispiele sind eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen oder stationäre Krankenhausaufenthalte. In dieser Zeile werden jedoch auch Kosten für eine Krankentagegeldversicherung oder Auslandskrankenversicherung erfasst. Angaben zu einer privaten Pflegezusatzversicherung gehören in Zeile 36.
Private Krankenversicherungen in Zeilen 31-34
Kunden der PKV können ihre Versicherungskosten nur mit Abstrichen steuerlich absetzen. Das Finanzamt erkennt lediglich einen Beitrag in Höhe der Basisabsicherung an. Darüber hinausgehende Wahlleistungen dürfen also in Zeile 31 nicht erscheinen, sondern sind in der Zeile 35 anzugeben.
Ähnlich verhält es sich mit der Pflegeversicherung, für die Zeile 32 dient. Auch hier ist der Pflichtbeitrag entscheidend. Eine Pflegezusatzversicherung gehört in Zeile 36. In Zeile 33 können Beitragerstattungen aufgenommen werden.
Die Zeile 34 des Formblatts wendet sich an Privatpatienten, die einer nicht selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Dort müssen sie den Arbeitgeberbeitrag zu Kranken- und Pflegeversicherung eintragen.
Elternbeiträge für erwachsene Kinder in Zeilen 40-43
Eltern können die Versicherungsbeiträge für ihre volljährigen Kinder in der Anlage Vorsorgeaufwand vermerken, solange kein Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld existiert.
Zeile 40 ist für Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse beziehungsweise für die Basisabsicherung der PKV reserviert. Zeile 41 ist für die entsprechenden Kosten der Pflegeversicherung vorgesehen. In Zeile 42 werden eventuelle Beitragserstattungen erfasst. Und Zeile 43 dient schließlich für Angaben zu Zusatzversicherungen oder Wahlleistungen einer privaten Krankenversicherung.