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Neugeborene in der PKV – Tarife und Prämien

Neugeborenes Kind: Was müssen Sie als PKV-Kunde beachten?


Eltern eines neugeborenen Kindes stehen zwei Alternativen offen, wenn sie den Säugling bei einer privaten Krankenversicherung anmelden wollen. Sofern ein Elternteil bereits PKV-Mitglied ist, kann es sein Kind problemlos mitversichern.

Kind alleine versichern

Es ist aber auch möglich, das Neugeborene bei einer anderen PKV anzumelden. Diese Möglichkeit ist jedoch mit einem Nachteil verbunden. In diesem Fall verlangt der Versicherer nämlich Einblick in die Akten zur Erstuntersuchung. Tauchen dabei ernsthafte gesundheitliche Einschränkungen wie etwa ein Herz- oder Hörfehler auf, verlangt die Versicherungsgesellschaft in aller Regel einen Risikozuschlag.

Annahmepflicht der PKV

Bestandskunden der PKV können ihren Nachwuchs hingegen ohne eine Gesundheitsuntersuchung bei ihrer Gesellschaft anmelden. Für den Versicherer besteht Annahmepflicht. Die Juristen sprechen in diesem Fall auch von Kontrahierungszwang. Voraussetzung ist allerdings, dass die Anmeldung innerhalb von drei Monaten nach der Geburt erfolgt.

Auch späterer Wechsel in die PKV möglich

Wer diesen Termin verpasst, kann seine Kinder dennoch einer PKV unterbringen, muss jedoch einer erneuten Gesundheitsprüfung rechnen. Kinder können im Übrigen auch später noch gemeinsam mit einem Elternteil in die private Krankenversicherung überwechseln, wenn sich etwa die Einkommenssituation der Familie verändert hat. In diesem Fall verlangen die Versicherer wie von den Eltern eine ärztliche Untersuchung vor der Aufnahme. Kurzum: Die günstigsten Bedingungen zur Anmeldung eines Kindes bei einer PKV bestehen unmittelbar nach der Geburt.

Wichtige Leistungsmerkmale einer PKV-Kinderversicherung

Bevor Sie einen Vertrag für Ihr Kind abschließen, sollten Sie sich im Klaren darüber sein, welche Kriterien die Police sinnvollerweise enthalten sollte. Wenn Ihnen Ihre bisherige PKV diese Leistungen nicht einräumen will und Ihr Kind kerngesund ist, können Sie immer noch eine Kinderalleinversicherung bei einem anderen Anbieter ins Auge fassen.

Selbstbehalt

Erfahrungsgemäß liegen die monatlichen Prämien für eine PKV-Kinderversicherung bei etwa 100 Euro. Für Kinder sollten Sie entweder gar keinen oder nur einen sehr geringen Selbstbehalt wählen. Dies können Sie nach Erreichen des 7. Lebensjahres gegebenenfalls noch abändern im Vertrag. Doch vorher sind Kinder sehr viel häufiger in ärztlicher Behandlung als ein Erwachsener.

Schutzimpfungen und Voruntersuchungen

Alle Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen sollten komplett von der Versicherung übernommen werden. Sofern Sie sich für einen Selbstbehalt entscheiden, achten Sie darauf, dass diese beide Punkte von der Selbstbeteiligung ausgenommen sind.

Zahnarzt und Kieferorthopäde

Beim Zahnersatz können Sie hingegen einen niedrigeren Satz für die Kostenerstattung wählen. Erfahrungsgemäß halten sich die Kosten bis zum 20. Lebensjahr noch in Grenzen. Allerdings sollte Erstattung für die Zahnbehandlung an sich und kieferorthopädische Eingriffe möglichst hoch sein. Behandlungen pochen. Auch logopädische Erstattungen sind bei Kindern immer sinnvoll.

Heilmittel und Heilpraktiker

Ebenso verzichtbar wie ein hoher Zahnersatz ist bei einer PKV-Kinderversicherung die Heilpraktiker-Option. Normalerweise sind solche alternativmedizinische Behandlungsmethoden mitversichert, sofern Ihr Haus- oder Kinderarzt solche Verfahren anwendet.

Eine persönliche Ermessenssache ist die Frage, wie hoch Sie die Erstattung für Heilmittel wie etwa Physiotherapie ansetzen sollten. Experten raten hier zu maximal 60 %. Manchen Eltern mag dies jedoch zu wenig erscheinen, sollte ihr Kind wegen eines Unfalls eine aufwendige Rehabilitation absolvieren müssen.

Kinderversicherung bei der Halleschen

Im Folgenden wollen wir Ihnen einige Kindertarife der PKV im Detail vorstellen, damit Sie einen Überblick über die verfügbaren Leistungen erhalten. Die Hallesche hat dazu den Tarif Primo Bonus im Programm, der monatlich 119 Euro kostet.

Für Zahnbehandlungen wie Prophylaxe und Füllungen übernimmt die Versicherung alle Kosten. Zusätzlich gewährt der Tarif einen Zuschuss in Höhe von 75 % für kieferorthopädische Behandlungen. Ansonsten enthält Primo Bonus folgende Leistungen für stationäre und ambulante Behandlungen des Kindes:

  • Mehrbettzimmer
  • Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen zu 100 %
  • Heilmittel zu 75 %, wobei auch Kosten für Ergotherapie oder Logopädie erstattet werden
  • heilpraktische Behandlung wird mit bis zu 1.000 Euro im Jahr bezuschusst (25 % sind jedoch Eigenanteil)
  • für Sehhilfen Zuschuss von bis zu 50 Euro jährlich
  • Beitragsrückerstattung bis zu 360 Euro jährlich bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Gothaer Versicherung

Der Tarif MediStart 1BO ist hinsichtlich des Leistungsumfangs nahezu identisch mit dem Primo Bonus der Halleschen. Er unterscheidet sich lediglich in vier Details. Der MediStart 1BO ist zum einen mit 122,13 Euro etwas teurer. Dann übernimmt er bei der kieferorthopädischen Behandlung nur 70 statt 75 % der Kosten.

Dafür fällt aber die jährliche Rückerstattung bedeutend höher aus. Sie kann bis zu 480 Euro betragen, sofern das Kind keine Leistungen in Anspruch nimmt. Und schließlich lässt sich ein Kind über den Tarif MediStart 1BO auch jederzeit alleine versichern, ohne dass es hierbei Einschränkungen gibt.

R + V

Der Tarif AGIL classic0 der R + V für Kinder ist ausgesprochen günstig. Die monatliche Prämie kostet nur 88,32 Euro. Das Angebot versteht sich ohne Selbstbehalt. Auch in diesem Tarif ist es möglich, die Kinder gegebenenfalls alleine zu versichern.

Allerdings macht die R + V eine gravierende Einschränkung. Bei dieser PKV-Kinderversicherung gilt das sogenannte Primärarzt-Prinzip. Die Eltern dürfen nicht sofort einen Facharzt ihrer Wahl aufsuchen, sondern müssen zunächst zum Allgemeinmediziner, um sich dort eine Überweisung zu besorgen. Doch der Tarif stuft auch ausdrücklich Kinderärzte als Privatärzte ein. So dürfte es in der Praxis kaum Konflikte geben.

AGIL classic0 hat jedoch noch einen weiteren Nachteil. Die Kostenerstattung wird in allen Behandlungsbereichen nur für den Regelhöchstsatz übernommen. Positiv zu vermerken ist, dass die Kosten für Schutzimpfungen, Zahnprophylaxe und sonstige Vorsorgemaßnahmen bei der Rückerstattung nicht als erfolgte Behandlungen angerechnet werden. Ansonsten zählen folgende Leistungsmerkmale zum Vertrag:

  • Zahnbehandlungen werden zu 100 % erstattet, bei kieferorthopädischen Behandlungen sind es 60 %
  • bei Heilmitteln übernimmt die R + V eine Erstattung von 60 %
  • bei allen Sehhilfen 100 %, allerdings beschränkt auf maximal 150 Euro innerhalb von drei Jahren
  • für Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen gibt es 100 %
  • Logopädie und Ergotherapie sind nicht im Versicherungsschutz enthalten

Württembergische

Der Tarif GN der Württembergischen liegt bei 111,49 Euro monatlich, ist allerdings mit einem Selbstbehalt in Höhe von 150 Euro verbunden. Geht man davon aus, dass die Selbstbeteiligung fällig wird, erhöht sich dadurch die monatliche Belastung auf bis zu 123,99 Euro.

Der Tarif erlaubt eine Kinderalleinversicherung und erstattet alle Zahnbehandlungskosten zu 100 Prozent. An kieferorthopädischen Eingriffen beteiligt sich die Württembergische mit 80 %. Die Leistungen für eine heilpraktische Behandlung werden bis zu 80 % abgedeckt. Sie dürfen im Jahr jedoch nicht 500 Euro übersteigen.

Der Tarif GN weist allerdings eine Besonderheit auf. Die Versicherung übernimmt die Behandlungskosten für das sogenannte LASIK-Verfahren bis zu einer Summe von 1.500 Euro für jedes Auge. Mit LASIK können Augenkorrekturen vorgenommen werden. Für normale Sehhilfen erhalten die Kinder eine Kostenerstattung von 125 Euro binnen zwei Jahren.

DKV

Der VollMedSMB-Tarif der DKV zählt zu den günstigeren Kindertarifen. Die monatliche Beitragshöhe beträgt 93,28 Euro. Hinzu kommt ein Selbstbehalt von 165 Euro. Es gilt das Primärarzt-Prinzip.

Der VollMedSMB-Tarif bietet insgesamt die wenigsten Leistungen von allen hier vorgestellten Kinderversicherungen. Er enthält zum Beispiel keinerlei Beitragsrückerstattung, keinen Zuschuss für Sehhilfen oder heilpraktische Behandlungen. Die Kostenübernahme für Kieferorthopädie ist auf 60 % beschränkt. Zudem müssen Sie für die Kostenübernahme von Hilfs- und Heilmitteln noch einen Ergänzungstarif abschließen.

AXA

Der EL Bonus-Halbkompakttarif kostet jährlich 113,23 Euro und beinhaltet ebenfalls einen Selbstbehalt, der im Falle der AXA 180 Euro beträgt. Kinder können hier allerdings erst vergleichsweise spät im Alter von 16 Jahren alleine versichert werden.

Bei der Heilmittelerstattung sind alle Behandlungen wie etwa Logopädie und Ergotherapie enthalten, die der Versicherer mit 75 % erstattet. Bei den Hilfsmitteln ist eine Unterstützung zu 100 % gegeben. Der Tarif übernimmt sogar Kosten für Allergiker-Bettwäsche. In diesem Fall zahlt die AXA jährlich eine Beihilfe in Höhe von bis zu 200 Euro. Da mehr und mehr Kinder von Asthma und Allergien betroffen sind, ist diese Leitungsklausel nicht zu unterschätzen. Die sonstigen Bestandteile des EL Bonus-Halbkompakttarifs:

  • Zahnbehandlungen zu 100 %, Kieferorthopädie zu 75 %
  • Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen zu 100 %
  • Erstattungen von Heilpraktikerbehandlungen in Höhe von maximal 1.000 Euro jährlich (Zuzahlung von 25 % ist Voraussetzung)
  • Beitragsrückerstattung (Vorsorgeuntersuchungen werden nicht eingerechnet)